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Arbeitskleidung und die UVV: Ihre Pflichten als Arbeitgeber

01.05.2025 23 mal gelesen 0 Kommentare
  • Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Arbeitskleidung den Vorschriften der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entspricht.
  • Persönliche Schutzausrüstung ist bereitzustellen, wenn Gefährdungen nicht anders vermieden werden können.
  • Die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zu korrektem Gebrauch der Arbeitskleidung ist verpflichtend.

Einleitung: Warum Arbeitskleidung und UVV unverzichtbar sind

Arbeitskleidung und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein essenzieller Bestandteil eines sicheren und produktiven Arbeitsumfelds. Sie schützen Beschäftigte vor potenziellen Gefahren und minimieren das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Doch warum ist das Thema gerade heute so wichtig? Die Arbeitswelt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien, spezialisierte Tätigkeiten und strengere gesetzliche Vorgaben erfordern ein höheres Maß an Aufmerksamkeit für den Arbeitsschutz.

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Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Verantwortung des Arbeitgebers. Laut Sozialgesetzbuch VII sind Unternehmen verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen. Arbeitskleidung, die optimal auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmt ist, spielt dabei eine Schlüsselrolle. Sie schützt nicht nur vor physischen Gefahren wie Schnitten, Hitze oder chemischen Substanzen, sondern trägt auch dazu bei, das Bewusstsein für Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag zu stärken.

Darüber hinaus haben Studien gezeigt, dass Unternehmen, die konsequent auf Arbeitsschutz setzen, nicht nur die Unfallzahlen senken, sondern auch die Mitarbeiterzufriedenheit und Produktivität steigern können. Die Investition in hochwertige Arbeitskleidung und die Einhaltung der UVV sind daher nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein strategischer Vorteil für jedes Unternehmen.

Die Definition von UVV – Was Arbeitgeber wissen müssen

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind ein zentrales Element des Arbeitsschutzes in Deutschland und bilden die Grundlage für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie werden von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf Basis des Sozialgesetzbuches VII entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Ziel der UVV ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhindern. Doch was genau bedeuten diese Vorschriften für Arbeitgeber?

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Die UVV sind verbindliche Regeln, die speziell auf die jeweiligen Branchen und Tätigkeiten zugeschnitten sind. Sie definieren, welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um Gefährdungen für ihre Beschäftigten zu minimieren. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), sondern auch um organisatorische und technische Maßnahmen, wie die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsmitteln oder die Gestaltung sicherer Arbeitsabläufe.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass die UVV keine unverbindlichen Empfehlungen sind, sondern rechtlich bindende Vorgaben. Arbeitgeber, die diese Vorschriften missachten, riskieren nicht nur Bußgelder und Haftungsansprüche, sondern setzen auch die Gesundheit ihrer Mitarbeiter aufs Spiel. Daher ist es unerlässlich, die für den eigenen Betrieb relevanten UVV genau zu kennen und konsequent umzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentationspflicht. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der UVV getroffen haben. Dies umfasst unter anderem die Protokollierung von Unterweisungen, Prüfungen und Gefährdungsbeurteilungen. Eine lückenhafte Dokumentation kann im Ernstfall erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Zusammengefasst sind die UVV ein unverzichtbares Instrument, um Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb zu gewährleisten. Für Arbeitgeber bedeutet dies, sich nicht nur mit den allgemeinen Vorschriften auseinanderzusetzen, sondern auch branchenspezifische Regelungen zu berücksichtigen und diese in die betriebliche Praxis zu integrieren.

Vorteile und Herausforderungen von Arbeitskleidung und UVV für Arbeitgeber

Aspekt Pro Contra
Gesetzliche Einhaltung Vermeidung von Bußgeldern und rechtlicher Haftung Anfänglicher Aufwand für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
Sicherheitsaspekt Minimierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Regelmäßige Schulungen und Prüfungen sind erforderlich
Mitarbeiterzufriedenheit Steigerung von Motivation und Vertrauen der Belegschaft Unzufriedenheit bei unpassender oder unangenehmer Kleidung
Kosten Langfristige Einsparungen durch weniger Unfälle und Ausfallzeiten Hohe anfängliche Investition in hochwertige Arbeitskleidung
Image des Unternehmens Verbesserung des Rufs als verantwortungsvoller Arbeitgeber Potenzielle Reputationsschäden bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Pflichten des Arbeitgebers: Arbeitskleidung und UVV im Fokus

Die Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit Arbeitskleidung und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind vielfältig und erfordern eine systematische Herangehensweise. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter jederzeit vor arbeitsbedingten Gefahren geschützt sind. Dabei geht es nicht nur um die Bereitstellung der richtigen Ausrüstung, sondern auch um die Organisation und Kontrolle der Sicherheitsmaßnahmen.

1. Bereitstellung und Finanzierung der Arbeitskleidung

Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA) kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn diese erforderlich ist, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Die Auswahl der Kleidung muss auf einer fundierten Gefährdungsbeurteilung basieren, die die spezifischen Risiken des Arbeitsplatzes berücksichtigt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kleidung den geltenden Normen und Standards entspricht, wie beispielsweise den EN-Normen für Schutzkleidung.

2. Anpassung an individuelle Bedürfnisse

Ein oft übersehener Punkt ist die Berücksichtigung individueller Anforderungen. Arbeitskleidung muss nicht nur funktional sein, sondern auch in Größe und Passform den Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen. Für spezielle Anforderungen, wie etwa Allergien oder körperliche Einschränkungen, müssen passende Lösungen gefunden werden. Dies ist nicht nur eine Frage der Fürsorge, sondern auch ein rechtlicher Anspruch der Beschäftigten.

3. Organisation von Schulungen und Unterweisungen

Die richtige Nutzung der Arbeitskleidung und PSA ist entscheidend für deren Wirksamkeit. Arbeitgeber müssen daher regelmäßig Schulungen und Unterweisungen durchführen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie die bereitgestellte Kleidung korrekt verwenden. Dies umfasst auch Hinweise zur Pflege und Lagerung der Kleidung, um deren Schutzfunktion langfristig zu erhalten.

4. Regelmäßige Überprüfung und Austausch

Arbeitskleidung unterliegt einer natürlichen Abnutzung und muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, defekte oder verschlissene Kleidung unverzüglich zu ersetzen. Zudem sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die eingesetzte Kleidung noch den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht oder aufgrund neuer Technologien oder Vorschriften angepasst werden muss.

5. Dokumentation und Nachweisführung

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen. Arbeitgeber müssen nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung und Kontrolle der Arbeitskleidung nachgekommen sind. Dies umfasst unter anderem die Protokollierung von Schulungen, Prüfungen und der Ausgabe von Kleidung. Eine sorgfältige Dokumentation ist nicht nur im Falle eines Unfalls wichtig, sondern auch bei Kontrollen durch die Berufsgenossenschaften.

Die Erfüllung dieser Pflichten erfordert ein hohes Maß an Organisation und Verantwortungsbewusstsein. Arbeitgeber, die ihre Aufgaben in diesem Bereich ernst nehmen, tragen nicht nur zur Sicherheit ihrer Mitarbeiter bei, sondern stärken auch das Vertrauen und die Zufriedenheit im Team.

Welche Arbeitskleidung gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)?

Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Kleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände, die dazu dienen, den Träger vor spezifischen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Doch welche Arten von Arbeitskleidung zählen genau dazu? Die Antwort hängt stark von den Arbeitsbedingungen und den identifizierten Risiken ab. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Kategorien der PSA-Arbeitskleidung:

  • Schutzkleidung gegen mechanische Gefahren: Dazu gehören schnittfeste Handschuhe, verstärkte Arbeitshosen oder Jacken mit abriebfesten Materialien. Diese sind beispielsweise in der Bauindustrie oder bei der Arbeit mit scharfen Werkzeugen unverzichtbar.
  • Hitzeschutz- und Flammschutzkleidung: Diese spezielle Kleidung wird aus feuerfesten Materialien gefertigt und schützt vor hohen Temperaturen, Funkenflug oder Flammen. Sie wird häufig in der Metallverarbeitung oder in Gießereien eingesetzt.
  • Chemikalienschutzkleidung: Bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen wie Säuren, Laugen oder Lösungsmitteln ist Chemikalienschutzkleidung erforderlich. Diese Kleidung besteht aus speziellen, undurchlässigen Materialien, die die Haut vor Kontakt mit gefährlichen Substanzen schützen.
  • Warnschutzkleidung: Warnwesten, Jacken oder Hosen mit reflektierenden Elementen gehören zur PSA, wenn Arbeiten in Bereichen mit schlechter Sicht oder hohem Verkehrsaufkommen durchgeführt werden, etwa auf Baustellen oder im Straßenverkehr.
  • Wetterschutzkleidung: Bei Arbeiten im Freien, insbesondere bei extremen Wetterbedingungen, ist wasserdichte und windabweisende Kleidung Teil der PSA. Sie schützt nicht nur vor Kälte und Nässe, sondern trägt auch zur Vermeidung von Erkältungskrankheiten bei.
  • Antistatische Kleidung: In explosionsgefährdeten Bereichen, wie etwa in der Chemie- oder Petroindustrie, wird Kleidung benötigt, die elektrostatische Aufladungen verhindert und somit das Risiko von Zündungen minimiert.
  • Schutzkleidung gegen biologische Gefahren: Diese Kleidung, wie etwa Overalls oder Schutzanzüge, wird in Laboren oder im Gesundheitswesen verwendet, um vor Infektionen oder Kontaminationen durch biologische Stoffe zu schützen.

Die Auswahl der PSA-Arbeitskleidung richtet sich immer nach der Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber durchführen muss. Dabei ist zu beachten, dass PSA nicht nur den Körper, sondern auch Kopf, Hände, Füße und Augen umfassen kann. So gehören beispielsweise Helme, Schutzbrillen oder Sicherheitsschuhe ebenfalls zur PSA und ergänzen die Schutzkleidung optimal.

Ein entscheidender Punkt ist zudem die Qualität und Zertifizierung der PSA. Arbeitskleidung, die als PSA gilt, muss den einschlägigen Normen und Standards entsprechen, wie etwa der EN ISO 20471 für Warnschutzkleidung oder der EN 343 für Wetterschutzkleidung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Schutzwirkung den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht wird.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage für die Auswahl der Arbeitskleidung

Die Gefährdungsbeurteilung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Auswahl geeigneter Arbeitskleidung. Sie dient dazu, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren und darauf basierend Schutzmaßnahmen festzulegen. Ohne eine fundierte Analyse der Gefährdungen ist es kaum möglich, die richtige Arbeitskleidung oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) auszuwählen, die den gesetzlichen Anforderungen und den spezifischen Arbeitsbedingungen entspricht.

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es darum, alle möglichen Gefahrenquellen zu erfassen, die durch Arbeitsprozesse, Maschinen, Stoffe oder Umgebungsbedingungen entstehen können. Diese Analyse erfolgt in mehreren Schritten:

  • Ermittlung der Gefährdungen: Zunächst werden alle potenziellen Risiken am Arbeitsplatz identifiziert. Dazu zählen mechanische, chemische, thermische, biologische oder elektrische Gefahren sowie Belastungen durch Lärm, Vibrationen oder ungünstige klimatische Bedingungen.
  • Bewertung der Risiken: Im nächsten Schritt wird eingeschätzt, wie wahrscheinlich das Auftreten einer Gefahr ist und welche Folgen sie für die Gesundheit der Beschäftigten haben könnte. Hierbei wird auch berücksichtigt, wie lange und wie häufig Mitarbeiter den Gefahren ausgesetzt sind.
  • Festlegung der Schutzmaßnahmen: Basierend auf der Bewertung werden geeignete Maßnahmen definiert. Dazu gehört die Auswahl von Arbeitskleidung, die den identifizierten Gefährdungen wirksam entgegenwirkt. Wichtig ist, dass die Kleidung sowohl den Schutzanforderungen als auch den ergonomischen Bedürfnissen der Beschäftigten entspricht.

Ein Beispiel: In einem Chemiebetrieb könnte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass Mitarbeiter regelmäßig mit ätzenden Substanzen arbeiten. Daraus folgt die Verpflichtung, Chemikalienschutzkleidung bereitzustellen, die den relevanten Normen entspricht und einen vollständigen Schutz vor Spritzern oder Dämpfen bietet.

Die Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Prozess, sondern muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Neue Arbeitsverfahren, geänderte gesetzliche Vorgaben oder die Einführung neuer Materialien können dazu führen, dass bestehende Schutzmaßnahmen angepasst werden müssen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Beurteilung kontinuierlich zu dokumentieren und bei Bedarf zu überarbeiten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Einbindung der Beschäftigten. Mitarbeiter, die direkt mit den Gefahrenquellen arbeiten, können wertvolle Hinweise zu spezifischen Risiken und praktischen Anforderungen an die Arbeitskleidung geben. Ihre Erfahrungen sollten daher unbedingt in die Gefährdungsbeurteilung einfließen.

Zusammengefasst bildet die Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für eine zielgerichtete Auswahl der Arbeitskleidung. Sie stellt sicher, dass die getroffenen Maßnahmen nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch effektiv und praxisnah sind, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Arbeitskleidung korrekt bereitstellen: Was Arbeitgeber beachten müssen

Die Bereitstellung von Arbeitskleidung ist für Arbeitgeber nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Sicherheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter. Dabei reicht es nicht aus, einfach irgendeine Kleidung auszuhändigen – es gibt klare Anforderungen, die Arbeitgeber beachten müssen, um den gesetzlichen Vorgaben und den praktischen Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden.

1. Passgenaue Auswahl der Arbeitskleidung

Arbeitskleidung muss individuell auf die Tätigkeiten und die körperlichen Anforderungen der Mitarbeiter abgestimmt sein. Das bedeutet, dass Größen, Schnitte und Materialien so gewählt werden, dass sie die Bewegungsfreiheit nicht einschränken und den Tragekomfort gewährleisten. Unpassende Kleidung kann nicht nur unangenehm sein, sondern auch die Schutzwirkung beeinträchtigen.

2. Regelmäßige Kontrolle und Austausch

Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitskleidung regelmäßig auf Abnutzung oder Schäden zu überprüfen. Defekte Kleidung, wie gerissene Nähte oder abgenutzte Schutzschichten, muss umgehend ersetzt werden. Ein festgelegter Austauschzyklus, der auf den spezifischen Belastungen der Kleidung basiert, sorgt dafür, dass die Schutzfunktion jederzeit gewährleistet bleibt.

3. Hygienische Bereitstellung

In vielen Branchen, insbesondere im Gesundheitswesen oder in der Lebensmittelproduktion, ist die hygienische Bereitstellung der Arbeitskleidung entscheidend. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Kleidung regelmäßig gereinigt wird und dabei die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Dies kann durch eine interne Wäscherei oder durch externe Dienstleister erfolgen.

4. Klare Verantwortlichkeiten definieren

Es ist wichtig, dass die Zuständigkeiten für die Bereitstellung und Pflege der Arbeitskleidung klar geregelt sind. Arbeitgeber sollten transparent kommunizieren, welche Aufgaben sie übernehmen (z. B. Reinigung, Reparatur) und welche Pflichten die Mitarbeiter haben, etwa die sachgemäße Nutzung und Lagerung der Kleidung.

5. Einbeziehung der Mitarbeiter

Die Meinung der Beschäftigten sollte bei der Auswahl der Arbeitskleidung berücksichtigt werden. Mitarbeiter können wertvolle Rückmeldungen zu Passform, Tragekomfort und praktischen Anforderungen geben. Regelmäßige Feedbackrunden oder Umfragen helfen, die Zufriedenheit mit der bereitgestellten Kleidung zu erhöhen und mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen.

6. Dokumentation der Bereitstellung

Die Übergabe der Arbeitskleidung sollte dokumentiert werden, um nachweisen zu können, dass alle Mitarbeiter mit der erforderlichen Ausstattung versorgt wurden. Diese Dokumentation ist nicht nur bei internen Kontrollen hilfreich, sondern auch im Falle von Prüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden.

Indem Arbeitgeber diese Punkte konsequent umsetzen, stellen sie sicher, dass die Arbeitskleidung nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch einen echten Mehrwert für die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter bietet.

Schulungen und Unterweisungen: Umgang mit Arbeitskleidung und PSA

Schulungen und Unterweisungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil, um sicherzustellen, dass Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) korrekt verwendet werden. Selbst die beste Schutzausrüstung erfüllt ihren Zweck nicht, wenn Mitarbeiter nicht wissen, wie sie diese richtig einsetzen oder pflegen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig zu schulen und zu unterweisen, um sowohl die Sicherheit als auch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.

1. Inhalte der Schulungen

Die Schulungen sollten gezielt auf die jeweiligen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen abgestimmt sein. Folgende Themen sind dabei besonders wichtig:

  • Richtige Anwendung: Wie wird die Arbeitskleidung korrekt angelegt, getragen und angepasst, um den optimalen Schutz zu gewährleisten?
  • Pflege und Wartung: Welche Maßnahmen sind notwendig, um die Schutzfunktion der Kleidung langfristig zu erhalten? Dazu gehören Hinweise zur Reinigung, Lagerung und Inspektion.
  • Erkennung von Schäden: Wie können Mitarbeiter Abnutzungserscheinungen oder Defekte frühzeitig erkennen und melden?
  • Verhalten in Gefahrensituationen: Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn die PSA während der Arbeit beschädigt wird oder versagt?

2. Regelmäßigkeit und Aktualität

Unterweisungen sollten nicht nur bei der Erstausgabe der Arbeitskleidung erfolgen, sondern in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Dies ist besonders wichtig, wenn neue Mitarbeiter eingestellt werden, sich Arbeitsprozesse ändern oder neue Gefährdungen auftreten. Aktualisierte Schulungsinhalte stellen sicher, dass alle Beschäftigten stets auf dem neuesten Stand sind.

3. Praktische Übungen

Theorie allein reicht oft nicht aus. Ergänzend zu den Unterweisungen sollten praktische Übungen durchgeführt werden, bei denen die Mitarbeiter den Umgang mit der Arbeitskleidung und PSA unter realistischen Bedingungen trainieren können. Dies fördert nicht nur das Verständnis, sondern auch die Sicherheit im Arbeitsalltag.

4. Dokumentation der Unterweisungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, jede Schulung und Unterweisung zu dokumentieren. Dies umfasst die Inhalte, die Teilnehmer sowie Datum und Dauer der Veranstaltung. Diese Nachweise sind nicht nur für interne Kontrollen wichtig, sondern auch bei Überprüfungen durch Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden.

5. Sensibilisierung für Eigenverantwortung

Ein weiterer Schwerpunkt der Schulungen sollte darauf liegen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für ihre Eigenverantwortung zu stärken. Sie müssen verstehen, dass der richtige Umgang mit der Arbeitskleidung nicht nur eine Vorschrift ist, sondern einen direkten Einfluss auf ihre eigene Sicherheit hat.

Durch gut strukturierte und regelmäßig durchgeführte Schulungen schaffen Arbeitgeber die Grundlage für einen sicheren und effektiven Einsatz von Arbeitskleidung und PSA. Dies reduziert nicht nur das Unfallrisiko, sondern fördert auch das Vertrauen und die Kompetenz der Mitarbeiter im Umgang mit ihrer Schutzausrüstung.

Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen der Arbeitskleidung und Ausrüstung

Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen der Arbeitskleidung und Ausrüstung sind ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie gewährleisten, dass die Schutzfunktion der bereitgestellten Kleidung und PSA (Persönliche Schutzausrüstung) dauerhaft erhalten bleibt und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Prüfungen systematisch durchzuführen und dabei sowohl die Funktionalität als auch den Zustand der Ausrüstung zu bewerten.

Warum sind regelmäßige Prüfungen notwendig?

Arbeitskleidung und PSA sind während des Einsatzes oft hohen Belastungen ausgesetzt. Mechanische Beanspruchung, Witterungseinflüsse oder der Kontakt mit Chemikalien können die Schutzwirkung beeinträchtigen. Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass Defekte oder Verschleiß frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Welche Prüfungen sind durchzuführen?

  • Visuelle Inspektion: Sichtprüfungen helfen, offensichtliche Schäden wie Risse, Löcher oder abgenutzte Stellen zu erkennen. Diese sollten vor jedem Einsatz durch die Mitarbeiter selbst und in festgelegten Intervallen durch Fachkräfte erfolgen.
  • Funktionstests: Bei komplexeren Ausrüstungsgegenständen, wie etwa Schutzanzügen mit integrierten Atemsystemen, sind regelmäßige Funktionstests notwendig, um sicherzustellen, dass alle Komponenten einwandfrei arbeiten.
  • Materialprüfung: In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Hitzeschutzkleidung, kann es erforderlich sein, das Material auf mikroskopische Schäden oder Veränderungen zu untersuchen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind.

Wer ist für die Prüfungen verantwortlich?

Die Verantwortung für die Prüfungen liegt beim Arbeitgeber. Diese können jedoch an befähigte Personen delegiert werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse und Qualifikationen verfügen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, externe Dienstleister einzubinden, insbesondere wenn spezielle Prüfverfahren oder Zertifizierungen erforderlich sind.

Wie oft sollten Prüfungen stattfinden?

Die Häufigkeit der Prüfungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Arbeitskleidung, den Einsatzbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben. Während einige Ausrüstungsgegenstände, wie etwa Chemikalienschutzanzüge, nach jedem Einsatz geprüft werden müssen, können andere, wie Warnschutzkleidung, in längeren Intervallen kontrolliert werden. Es ist ratsam, einen festen Prüfplan zu erstellen, der alle relevanten Zeiträume und Verantwortlichkeiten definiert.

Dokumentation der Prüfungen

Jede durchgeführte Prüfung muss sorgfältig dokumentiert werden. Diese Aufzeichnungen sollten Informationen über den Zustand der Arbeitskleidung, festgestellte Mängel, durchgeführte Reparaturen und den Zeitpunkt der nächsten Prüfung enthalten. Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur für interne Zwecke wichtig, sondern auch bei Audits oder Kontrollen durch Berufsgenossenschaften von Bedeutung.

Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein aktiver Beitrag zur Sicherheit der Mitarbeiter. Durch ein gut organisiertes Prüfmanagement können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Arbeitskleidung und PSA jederzeit den höchsten Standards entsprechen.

Relevante Vorschriften und Normen: Was gilt für Arbeitskleidung und UVV?

Die Auswahl und Bereitstellung von Arbeitskleidung sowie die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) unterliegen klar definierten gesetzlichen Vorgaben und Normen. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie diese Regelwerke nicht nur kennen, sondern auch konsequent umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Doch welche Vorschriften und Normen sind hier besonders relevant?

1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz bildet die rechtliche Grundlage für alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Es verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen – einschließlich der Bereitstellung von Arbeitskleidung – zu ergreifen. § 3 ArbSchG legt dabei die Verantwortung des Arbeitgebers für die Organisation und Umsetzung des Arbeitsschutzes fest.

2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die BetrSichV regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, zu denen auch persönliche Schutzausrüstung (PSA) zählt. Sie schreibt vor, dass Arbeitskleidung regelmäßig geprüft und instand gehalten werden muss, um ihre Schutzfunktion zu gewährleisten. Zudem werden Anforderungen an die Eignung und Kennzeichnung der Ausrüstung definiert.

3. PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Die PSA-Benutzungsverordnung konkretisiert die Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung von Persönlicher Schutzausrüstung. Sie verpflichtet Arbeitgeber, nur PSA bereitzustellen, die den geltenden EU-Richtlinien entspricht und CE-zertifiziert ist. Außerdem müssen Mitarbeiter in der richtigen Verwendung der PSA unterwiesen werden.

4. DGUV Vorschriften

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) gibt branchenspezifische Vorschriften heraus, die die Anforderungen an Arbeitskleidung und PSA präzisieren. Besonders relevant sind hier die DGUV Regel 112-190 (Benutzung von Atemschutzgeräten) und DGUV Regel 112-195 (Benutzung von Schutzkleidung). Diese Vorschriften enthalten detaillierte Vorgaben zur Auswahl, Nutzung und Pflege der jeweiligen Ausrüstung.

5. Europäische Normen (EN)

Arbeitskleidung und PSA müssen den einschlägigen europäischen Normen entsprechen, um die notwendige Schutzwirkung zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Normen zählen:

  • EN ISO 20471: Anforderungen an Warnschutzkleidung für Arbeiten in Bereichen mit hohem Verkehrsaufkommen oder schlechter Sicht.
  • EN 343: Schutzkleidung gegen Regen und andere Witterungseinflüsse.
  • EN 14126: Schutzkleidung gegen Infektionserreger, relevant für das Gesundheitswesen und Laborarbeiten.
  • EN 11612: Schutzkleidung gegen Hitze und Flammen, häufig verwendet in der Metallverarbeitung oder Gießereien.

6. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die ASR konkretisieren die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Sie enthalten unter anderem Vorgaben zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Einfluss auf die Auswahl der Arbeitskleidung haben können, wie etwa Anforderungen an klimatische Bedingungen oder mechanische Belastungen.

7. CE-Kennzeichnung

Arbeitskleidung, die als PSA gilt, muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Diese bestätigt, dass das Produkt den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der EU-Verordnung 2016/425 entspricht. Arbeitgeber sollten darauf achten, dass alle bereitgestellten Kleidungsstücke diese Kennzeichnung tragen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften und Normen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Arbeitgeber sollten regelmäßig prüfen, ob ihre Arbeitskleidung und PSA den aktuellen Standards entsprechen, um sowohl die Sicherheit der Mitarbeiter als auch die eigene Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Folgen der Nichteinhaltung: Haftung, Bußgelder und Sicherheitsrisiken

Die Nichteinhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der damit verbundenen Pflichten zur Bereitstellung geeigneter Arbeitskleidung kann für Arbeitgeber schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von rechtlichen und finanziellen Sanktionen bis hin zu erheblichen Sicherheitsrisiken für die Mitarbeiter. Ein Versäumnis in diesem Bereich ist nicht nur ein Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben, sondern gefährdet auch die Reputation und den Betriebserfolg eines Unternehmens.

1. Haftungsrisiken

Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter. Wird diese Pflicht verletzt, können sie im Falle eines Arbeitsunfalls haftbar gemacht werden. Besonders gravierend wird es, wenn nachgewiesen wird, dass die Nichteinhaltung der UVV auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht. In solchen Fällen können Geschäftsführer oder Verantwortliche persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche Ansprüche, wie Schadensersatzforderungen der Betroffenen, als auch strafrechtliche Konsequenzen, beispielsweise bei Körperverletzung durch Unterlassen.

2. Bußgelder und Strafen

Die Missachtung der UVV kann von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Je nach Schwere des Verstoßes und den daraus resultierenden Folgen können diese Beträge erheblich sein. Besonders bei wiederholten oder systematischen Verstößen drohen empfindliche Strafen, die den finanziellen Spielraum eines Unternehmens stark einschränken können. Zudem können Berufsgenossenschaften bei groben Verstößen die Versicherungsbeiträge erhöhen oder im Extremfall den Versicherungsschutz verweigern.

3. Sicherheitsrisiken und Folgen für die Mitarbeiter

Die gravierendsten Auswirkungen der Nichteinhaltung betreffen die Sicherheit der Beschäftigten. Ohne geeignete Arbeitskleidung und PSA steigt das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erheblich. Verletzungen oder gesundheitliche Schäden können nicht nur das Leben der Betroffenen dauerhaft beeinträchtigen, sondern auch die Arbeitsfähigkeit des gesamten Teams negativ beeinflussen. Ein erhöhtes Unfallrisiko führt zudem zu Produktionsausfällen, einer höheren Fluktuation und einem Verlust an Vertrauen innerhalb der Belegschaft.

4. Reputationsverlust

Ein öffentlich bekannt gewordener Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften kann dem Ruf eines Unternehmens erheblichen Schaden zufügen. Kunden, Geschäftspartner und potenzielle Mitarbeiter könnten das Vertrauen in die Seriosität und Verantwortungsbereitschaft des Unternehmens verlieren. Dies kann langfristig zu Umsatzeinbußen und Schwierigkeiten bei der Rekrutierung qualifizierter Fachkräfte führen.

5. Präventive Maßnahmen als Schutz

Um diese Folgen zu vermeiden, sollten Arbeitgeber proaktiv handeln. Regelmäßige interne Kontrollen, Schulungen und die konsequente Umsetzung der UVV sind essenziell, um rechtliche und sicherheitstechnische Risiken zu minimieren. Eine transparente Kommunikation über getroffene Maßnahmen stärkt zudem das Vertrauen der Mitarbeiter und signalisiert Verantwortungsbewusstsein.

Die Einhaltung der UVV ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Faktor für die langfristige Sicherheit und den Erfolg eines Unternehmens. Arbeitgeber, die hier nachlässig handeln, setzen nicht nur ihre Mitarbeiter, sondern auch ihre eigene Zukunft aufs Spiel.

Beispiele aus der Praxis: Arbeitskleidung für verschiedene Branchen

Die Anforderungen an Arbeitskleidung variieren stark zwischen den einzelnen Branchen, da jede Arbeitsumgebung spezifische Gefährdungen und Herausforderungen mit sich bringt. Im Folgenden werden praxisnahe Beispiele aufgezeigt, die verdeutlichen, wie Arbeitskleidung in unterschiedlichen Berufsfeldern eingesetzt wird, um Sicherheit und Funktionalität zu gewährleisten.

  • Bau- und Handwerksbranche: Auf Baustellen sind robuste Materialien gefragt, die vor mechanischen Einwirkungen wie Schnitten oder Stößen schützen. Typische Arbeitskleidung umfasst hier schnittfeste Hosen, verstärkte Arbeitshandschuhe und Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen. Zusätzlich ist Warnschutzkleidung mit reflektierenden Elementen essenziell, um die Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen zu erhöhen.
  • Gesundheitswesen: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen steht der Schutz vor biologischen Gefahren im Vordergrund. Hier kommen häufig flüssigkeitsabweisende Kittel, Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe zum Einsatz. Diese Kleidung minimiert das Risiko von Infektionen und erfüllt gleichzeitig strenge Hygienevorschriften.
  • Lebensmittelindustrie: Hygienestandards haben in dieser Branche oberste Priorität. Arbeitskleidung wie weiße Kittel, Haarnetze und rutschfeste Schuhe sorgt dafür, dass keine Verunreinigungen in die Produktionskette gelangen. Zudem ist die Kleidung so gestaltet, dass sie leicht zu reinigen ist und keine Partikel abgibt.
  • Metall- und Schweißindustrie: In Berufen, die mit hohen Temperaturen oder Funkenflug arbeiten, ist feuerfeste Kleidung unverzichtbar. Schweißerschutzanzüge aus hitzebeständigen Materialien sowie spezielle Handschuhe und Gesichtsschutzmasken schützen vor Verbrennungen und Funken.
  • Logistik und Lagerhaltung: In der Logistik ist Bewegungsfreiheit ein entscheidender Faktor. Leichte, strapazierfähige Kleidung kombiniert mit rutschfesten Sicherheitsschuhen bietet Schutz vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände oder rutschige Böden. In Kühlhäusern wird zusätzlich isolierende Thermokleidung verwendet.
  • Chemie- und Laborbranche: Der Umgang mit gefährlichen Stoffen erfordert Chemikalienschutzanzüge, die undurchlässig für Flüssigkeiten und Gase sind. Ergänzt wird diese Kleidung durch Schutzbrillen und säurebeständige Handschuhe, um den direkten Kontakt mit gefährlichen Substanzen zu verhindern.
  • Energie- und Versorgungswirtschaft: Mitarbeiter, die in der Nähe von Hochspannungsanlagen arbeiten, benötigen antistatische und flammhemmende Kleidung, um das Risiko von Lichtbögen oder elektrostatischen Entladungen zu minimieren. Diese Kleidung ist oft zusätzlich isolierend, um vor elektrischen Schlägen zu schützen.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie vielfältig die Anforderungen an Arbeitskleidung je nach Branche und Tätigkeit sein können. Eine sorgfältige Auswahl, die auf die spezifischen Gefährdungen abgestimmt ist, trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern verbessert auch die Effizienz und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Fazit: Verantwortung übernehmen und Sicherheit gewährleisten

Die Bereitstellung von Arbeitskleidung und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind mehr als nur gesetzliche Pflichten – sie sind ein Ausdruck von Verantwortung und Fürsorge gegenüber den Beschäftigten. Arbeitgeber, die aktiv in den Arbeitsschutz investieren, schaffen nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern stärken auch das Vertrauen und die Motivation ihrer Mitarbeiter.

Ein zentraler Aspekt ist die vorausschauende Planung. Sicherheit beginnt nicht erst bei der Auswahl der Arbeitskleidung, sondern bereits bei der Analyse der Arbeitsbedingungen und potenziellen Gefährdungen. Unternehmen, die diesen Prozess ernst nehmen, profitieren langfristig von geringeren Unfallzahlen, weniger Ausfallzeiten und einer gesteigerten Produktivität.

Darüber hinaus ist es entscheidend, die individuelle Perspektive der Mitarbeiter einzubeziehen. Nur durch einen offenen Dialog können praktische Anforderungen und persönliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Dies fördert nicht nur die Akzeptanz der Schutzmaßnahmen, sondern trägt auch dazu bei, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.

Langfristig gesehen ist Arbeitsschutz kein statisches Konzept, sondern ein dynamischer Prozess. Gesetzliche Vorgaben, technologische Entwicklungen und neue Arbeitsmethoden erfordern eine kontinuierliche Anpassung der Maßnahmen. Unternehmen, die flexibel und proaktiv auf Veränderungen reagieren, positionieren sich nicht nur als verantwortungsbewusste Arbeitgeber, sondern auch als zukunftsorientierte Organisationen.

Das Fazit ist klar: Die Sicherheit der Mitarbeiter ist kein Bereich, in dem Kompromisse akzeptabel sind. Indem Arbeitgeber ihre Verantwortung ernst nehmen und konsequent handeln, schaffen sie nicht nur ein sicheres Arbeitsumfeld, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung ihres Unternehmens.

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FAQs zu Arbeitskleidung und Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Was sind Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und warum sind sie wichtig?

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Regeln, die von Berufsgenossenschaften erstellt werden, um Arbeitsunfälle und Gefährdungen am Arbeitsplatz zu minimieren. Sie schützen die Gesundheit der Mitarbeiter und stellen die Sicherheit am Arbeitsplatz sicher.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei der Bereitstellung von Arbeitskleidung?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Arbeitskleidung kostenlos bereitzustellen. Diese muss den ermittelten Gefährdungen entsprechen, die Schutzfunktion gewährleisten und regelmäßig geprüft sowie bei Verschleiß ersetzt werden.

Was gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA)?

Zur PSA gehören unter anderem Schutzhelme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, Warnschutzkleidung, Chemikalienschutzanzüge, Handschuhe und Gehörschutz. Die Auswahl der PSA richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.

Wie oft müssen Arbeitskleidung und PSA geprüft werden?

Die Prüfintervalle hängen von der Art der Arbeitskleidung und ihrer Nutzung ab. Einige Gegenstände, wie Chemikalienschutzanzüge, müssen nach jedem Gebrauch geprüft werden, während andere wie Warnwesten seltener inspiziert werden können. Ein fester Prüfplan ist erforderlich.

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung der UVV?

Die Nichteinhaltung der UVV kann zu Arbeitsunfällen, Bußgeldern, Haftungsansprüchen, strafrechtlichen Konsequenzen sowie einem Reputationsverlust für das Unternehmen führen. Zudem können sich Produktionsausfälle durch erhöhte Unfallzahlen negativ auswirken.

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Zusammenfassung des Artikels

Arbeitskleidung und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind essenziell für Sicherheit, Gesundheit und Produktivität am Arbeitsplatz sowie rechtlich verpflichtend. Arbeitgeber müssen geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen, Dokumentationspflichten erfüllen und individuelle Bedürfnisse berücksichtigen, was langfristig auch Vorteile wie höhere Mitarbeiterzufriedenheit bietet.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Gefährdungsbeurteilung als Grundlage: Führen Sie regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durch, um sicherzustellen, dass die bereitgestellte Arbeitskleidung den spezifischen Gefahren Ihrer Branche und Arbeitsumgebung entspricht. So können Sie Risiken gezielt minimieren.
  2. Schulungen und Unterweisungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im richtigen Umgang mit der Arbeitskleidung und Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Erklären Sie die korrekte Anwendung, Pflege und Lagerung, um die Schutzwirkung langfristig zu gewährleisten.
  3. Dokumentation sicherstellen: Protokollieren Sie alle Maßnahmen zur Bereitstellung und Kontrolle der Arbeitskleidung. Eine lückenlose Dokumentation schützt Sie bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften und im Falle von Haftungsfragen.
  4. Regelmäßige Prüfungen durchführen: Kontrollieren Sie die Arbeitskleidung regelmäßig auf Abnutzung und Schäden. Stellen Sie sicher, dass defekte Kleidung umgehend ersetzt wird, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
  5. Normen und Vorschriften einhalten: Achten Sie darauf, dass die Arbeitskleidung den geltenden Normen wie EN ISO 20471 (Warnschutz) oder EN 343 (Wetterschutz) entspricht. Nur zertifizierte Kleidung bietet den erforderlichen Schutz und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

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