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Pflichtregeln der Arbeitssicherheit Baum 1: Das ist zwingend vorgeschrieben
Pflichtregeln der Arbeitssicherheit Baum 1: Das ist zwingend vorgeschrieben
Wer bei Baumarbeiten mit Motorsäge und Co. unterwegs ist, muss sich an ein ziemlich enges Korsett aus Vorschriften halten – und das ist auch gut so. Die Pflichtregeln der Arbeitssicherheit Baum 1 sind nicht bloß ein paar Empfehlungen, sondern knallharte Vorgaben, die ohne Wenn und Aber einzuhalten sind. Wer sie ignoriert, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch rechtliche Konsequenzen. Was also ist bei Baum 1 wirklich Pflicht?
- Verbindliche Einweisung: Vor dem ersten Einsatz ist eine umfassende Unterweisung durch eine fachkundige Person vorgeschrieben. Das umfasst nicht nur den Umgang mit der Motorsäge, sondern auch die Beurteilung von Gefahren am Einsatzort.
- Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen: Diese müssen mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden. Sie sind kein „Kann“, sondern ein „Muss“ – egal, wie erfahren jemand ist.
- Arbeitsfreigabe und Gefährdungsbeurteilung: Vor jedem Arbeitseinsatz muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung erstellt und eine Arbeitsfreigabe erteilt werden. Das gilt auch für scheinbar einfache Maßnahmen wie das Entasten von Bäumen.
- Verbot von Alleinarbeit: Baumarbeiten mit Motorsäge dürfen niemals allein durchgeführt werden. Mindestens eine zweite Person muss zur Absicherung und für Notfälle vor Ort sein.
- Kontrolle der Arbeitsmittel: Sämtliche Geräte, insbesondere Motorsägen, müssen vor jedem Einsatz auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Schäden oder Mängel sind sofort zu melden und das Gerät darf nicht verwendet werden.
- Strikte Einhaltung der PSA-Pflicht: Ohne vollständige persönliche Schutzausrüstung (inklusive Schnittschutz, Helm mit Visier und Gehörschutz) ist der Einsatz strikt untersagt.
- Absicherung der Arbeitsstelle: Der Arbeitsbereich muss deutlich gekennzeichnet und gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Warnschilder und Absperrungen sind zwingend erforderlich.
- Verbot von Alkohol und Drogen: Wer unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder bestimmten Medikamenten steht, darf keine Baumarbeiten durchführen – Punkt.
Diese Regeln sind in den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften (wie VSG 4.2 §3) und den DGUV-Regeln festgelegt. Wer sich daran hält, ist nicht nur auf der sicheren Seite, sondern schützt sich und andere aktiv vor Unfällen. Es gibt keine Ausnahmen, keine Grauzonen – und auch kein „wird schon gutgehen“.
Persönliche Schutzausrüstung – Diese Ausstattung ist vorgeschrieben
Persönliche Schutzausrüstung – Diese Ausstattung ist vorgeschrieben
Ohne die richtige persönliche Schutzausrüstung (PSA) geht bei Baum 1 rein gar nichts. Die Vorschriften sind da glasklar und lassen keinen Spielraum für Improvisation. Es reicht eben nicht, irgendeine alte Jacke überzuwerfen – hier zählt nur geprüfte und zugelassene Ausrüstung. Und zwar komplett, von Kopf bis Fuß.
- Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz: Der Helm muss der aktuellen DIN-Norm entsprechen und spätestens nach fünf Jahren ausgetauscht werden. Das Visier schützt vor Splittern, der Gehörschutz vor dem Kreischen der Motorsäge – beides ist Pflicht, auch wenn’s manchmal lästig ist.
- Schnittschutzhose: Ohne geprüfte Schnittschutzhose (mindestens Klasse 1 nach DIN EN 11393) läuft hier gar nichts. Sie muss eng anliegen, darf aber nicht die Bewegungsfreiheit einschränken. Schon kleine Risse oder Löcher machen sie untauglich.
- Schnittschutzschuhe oder -stiefel: Diese Schuhe sind mit einer speziellen Einlage ausgestattet, die im Ernstfall die Kette stoppt. Sie müssen mindestens der Klasse 1 nach DIN EN ISO 17249 entsprechen und einen hohen Schaft haben.
- Arbeitshandschuhe: Handschuhe nach DIN EN 388 schützen nicht nur vor Schnitten, sondern auch vor Vibrationen und Kälte. Sie sollten gut sitzen und dürfen die Bedienung der Säge nicht behindern.
- Warnkleidung: In Bereichen mit Verkehr oder schlechter Sicht ist auffällige Warnkleidung vorgeschrieben. Sie sorgt dafür, dass jeder sofort gesehen wird – auch bei Nebel oder Dämmerung.
- Augenschutz: Falls das Helmvisier nicht ausreicht, sind zusätzliche Schutzbrillen ratsam, besonders bei Arbeiten mit viel Astwerk oder Splittergefahr.
- Erste-Hilfe-Set: Ein kleines, griffbereites Erste-Hilfe-Set muss immer mitgeführt werden. Das klingt banal, kann aber im Notfall entscheidend sein.
Wer bei der PSA schlampt, riskiert nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Versicherungsschutz. Die Kontrolle der Ausrüstung vor jedem Einsatz ist Pflicht – ein kurzer Check kann Leben retten. Und ganz ehrlich: Ein bisschen unbequem ist immer noch besser als ein Krankenhausaufenthalt.
Vor- und Nachteile der strikten Einhaltung der Arbeitssicherheitsregeln bei Baum 1
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Deutlich geringeres Unfallrisiko für alle Beteiligten | Zusätzlicher organisatorischer Aufwand (z.B. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation) |
Erhalt des Versicherungsschutzes und Vermeidung rechtlicher Konsequenzen | Mehr Zeitaufwand durch regelmäßige Unterweisungen und Gerätekontrollen |
Steigende Motivation und Zufriedenheit im Team | Kosten für persönliche Schutzausrüstung und Schulungen |
Erfüllung von Auftraggeber- und Behördenerwartungen | Weniger Flexibilität, z.B. Verbot von spontaner Alleinarbeit |
Bessere gesundheitliche Langzeitperspektive durch ergonomische Maßnahmen | Striktes Einhalten der Regeln kann als "lästig" empfunden werden |
Klarere Abläufe und bessere Teamkommunikation | Teilweise Investitionen in Ausbildung und Ausrüstung notwendig |
Motorsägen und Werkzeuge: Sicherer Umgang gemäß Baum 1
Motorsägen und Werkzeuge: Sicherer Umgang gemäß Baum 1
Der sichere Umgang mit Motorsägen und ergänzenden Werkzeugen ist bei Baum 1 keine Kunst, sondern eine Frage der Disziplin und Sorgfalt. Die Vorschriften schreiben vor, dass ausschließlich technisch einwandfreie, regelmäßig gewartete Geräte zum Einsatz kommen dürfen. Ein stumpfes Schwert oder eine ausgeleierte Kette? Geht gar nicht. Vor jedem Arbeitsbeginn steht die Kontrolle: Kettenspannung, Schmierung, Kettenbremse – alles muss passen, sonst bleibt die Säge aus.
- Starten und Transport: Die Motorsäge wird immer mit sicherem Stand und entfernt von brennbaren Materialien gestartet. Beim Transport ist die Kettenbremse zu aktivieren und das Schwert mit einem Schutz zu versehen.
- Handhabung: Beide Hände gehören an die Säge, und zwar fest. Einhändiges Arbeiten ist tabu, auch wenn’s schneller gehen würde. Der Körper bleibt stets außerhalb der Schnittlinie – klingt logisch, wird aber oft vergessen.
- Werkzeuge für Fällung und Entastung: Keile, Hebel, Handsägen und Äxte sind keine Deko, sondern gehören griffbereit zur Grundausstattung. Sie werden nur verwendet, wenn sie unbeschädigt und funktionstüchtig sind.
- Abstellen und Pausen: Bei jeder Unterbrechung ist die Säge auszuschalten und so abzulegen, dass sie nicht versehentlich anspringen oder umkippen kann. Ein laufender Motor in der Pause? Absolutes No-Go.
- Umgang mit Gefahrensituationen: Bei Rückschlaggefahr, eingeklemmter Kette oder blockiertem Schwert gilt: Sofort anhalten, niemals mit Gewalt weiterarbeiten. Erst die Ursache beheben, dann weiter sägen.
Eine regelmäßige Einweisung in die Bedienung neuer oder ungewohnter Geräte ist Pflicht. Wer die technischen Grenzen seiner Ausrüstung kennt und respektiert, minimiert das Risiko für sich und andere. Am Ende zählt nicht Geschwindigkeit, sondern Präzision und Sicherheit – und genau das verlangt Baum 1.
Fäll- und Schnitttechniken: Vorgaben und typische Fehler
Fäll- und Schnitttechniken: Vorgaben und typische Fehler
Bei Baum 1 gelten für Fäll- und Schnitttechniken ganz bestimmte Vorgaben, die nicht verhandelbar sind. Die Wahl der richtigen Technik hängt immer von Baumart, Durchmesser, Neigung und Umgebung ab. Es gibt klare Anweisungen, wie ein Fallkerb gesetzt wird, wie tief die Bruchleiste sein muss und wie die Bruchstufe gestaltet wird. Nur so lässt sich die Fallrichtung kontrollieren und das Risiko für unkontrollierte Bewegungen minimieren.
- Fallkerb und Fällschnitt: Der Fallkerb muss in einem Winkel von etwa 45° und auf ein Drittel des Stammdurchmessers gesetzt werden. Der Fällschnitt erfolgt waagerecht und endet knapp oberhalb der Bruchleiste. Zu tiefe oder zu flache Kerben führen oft zu gefährlichen Überraschungen beim Fallen.
- Bruchleiste und Bruchstufe: Die Bruchleiste darf nicht zu schmal oder zu dick sein – beides beeinträchtigt die Steuerung des Baumfalls. Die Bruchstufe muss klar erkennbar bleiben, sonst kippt der Baum unkontrolliert.
- Entastung: Immer von der dem Stamm abgewandten Seite arbeiten und nie mit der Säge zwischen den Beinen hantieren. Häufiger Fehler: Zu nah am Stamm oder mit zu viel Kraft, was die Säge blockieren kann.
- Vorhalte- und Rückweichtechnik: Vor dem Fällschnitt wird der Rückzugsweg festgelegt und freigehalten. Typischer Fehler: Der Rückweg ist verstellt oder nicht bekannt, was im Ernstfall wertvolle Sekunden kostet.
- Beurteilung von Spannungen: Stehendes oder liegendes Holz kann unter Spannung stehen. Wer hier falsch schneidet, riskiert eingeklemmte Sägen oder unkontrollierte Bewegungen des Stamms.
Ein häufiger Stolperstein ist die Unterschätzung von Wind, Hanglage oder morschem Holz. Wer die Vorgaben ignoriert oder abkürzt, bringt sich und andere in echte Gefahr. Sorgfalt und das Einhalten der vorgeschriebenen Techniken sind bei Baum 1 also keine Option, sondern Pflicht.
Organisation der Arbeitsstelle: Absichern und Unfallverhütung
Organisation der Arbeitsstelle: Absichern und Unfallverhütung
Eine gut organisierte Arbeitsstelle ist das A und O, wenn es um die Vermeidung von Unfällen bei Baumarbeiten geht. Wer hier schludert, spielt mit dem Feuer – im wahrsten Sinne. Es beginnt mit der sorgfältigen Auswahl des Arbeitsbereichs: Nur ausreichend große, übersichtliche Flächen sind geeignet. Hindernisse wie Äste, Wurzeln oder lose Steine werden vor Arbeitsbeginn entfernt. Das klingt nach viel Aufwand, spart aber im Ernstfall Nerven und Verletzungen.
- Absperrung und Kennzeichnung: Der Gefahrenbereich muss deutlich sichtbar markiert werden. Absperrbänder, Warnschilder oder sogar Lichtsignale sorgen dafür, dass Unbeteiligte fernbleiben. In der Praxis werden oft mehrere Zonen eingerichtet – eine für das eigentliche Arbeiten, eine für den Rückzugsweg und eine, die komplett tabu ist.
- Kommunikation im Team: Alle Beteiligten müssen wissen, wer was wann macht. Klare Handzeichen, Funkgeräte oder laute Zurufe sind kein Luxus, sondern Pflicht. Besonders bei wechselnden Teams ist eine kurze Einsatzbesprechung vorab Gold wert.
- Rettungswege und Notfallplan: Für den Fall der Fälle muss ein Rettungsweg frei und bekannt sein. Der Notfallplan hängt sichtbar aus oder wird vor Arbeitsbeginn mündlich besprochen. Jeder weiß, wer im Ernstfall Hilfe holt und wie Erste Hilfe geleistet wird.
- Wetter und Tageszeit: Schlechte Sicht, Regen oder starker Wind sind absolute Showstopper. Die Arbeit wird sofort unterbrochen, wenn sich die Bedingungen verschlechtern. Das klingt streng, ist aber vorgeschrieben.
- Werkzeug- und Materiallagerung: Alles, was nicht gebraucht wird, bleibt außerhalb des Gefahrenbereichs. Stolperfallen durch herumliegende Geräte oder Kraftstoffkanister sind zu vermeiden.
Wer diese organisatorischen Vorgaben konsequent umsetzt, senkt das Unfallrisiko drastisch. Am Ende zählt nicht nur, dass alle Bäume fallen – sondern dass auch alle gesund nach Hause kommen.
Teilnahmevoraussetzungen und Nachweise bei Baum 1
Teilnahmevoraussetzungen und Nachweise bei Baum 1
Wer an einer Baum 1-Schulung teilnehmen möchte, muss einige formale und gesundheitliche Hürden nehmen. Ohne diese Voraussetzungen bleibt die Motorsäge aus – und das ist auch gut so. Die Anforderungen sind nicht nur Formsache, sondern sichern die Qualität und Sicherheit der Ausbildung.
- Mindestalter: Die Teilnahme ist in der Regel erst ab 18 Jahren erlaubt. Jüngere Personen benötigen eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung, etwa im Rahmen einer forstlichen Ausbildung.
- Gesundheitliche Eignung: Ein ärztlicher Nachweis über die körperliche und geistige Tauglichkeit ist zwingend erforderlich. Hierbei wird insbesondere auf Belastbarkeit, Seh- und Hörvermögen sowie Reaktionsfähigkeit geachtet.
- Erste-Hilfe-Kenntnisse: Ein aktueller Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Schulung wird verlangt. Die Gültigkeit sollte nicht älter als zwei Jahre sein.
- Sprachkenntnisse: Die Teilnehmer müssen die Unterrichtssprache ausreichend beherrschen, um Sicherheitsanweisungen und Gefahrenhinweise zu verstehen. Wer hier Lücken hat, wird meist nicht zugelassen.
- Schriftliche Anmeldung: Eine verbindliche Anmeldung mit allen erforderlichen Unterlagen ist Pflicht. Dazu zählen Personalausweis, ärztliche Bescheinigung und ggf. Nachweise über Vorqualifikationen.
- Teilnahmebescheinigung: Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein offizielles Zertifikat. Dieses dient als Nachweis der erworbenen Fachkunde und wird häufig von Arbeitgebern oder Behörden verlangt.
Die strikte Einhaltung dieser Voraussetzungen garantiert, dass nur geeignete Personen an den anspruchsvollen Baumarbeiten teilnehmen. Wer die Nachweise nicht vorlegen kann, bleibt draußen – ganz einfach.
Praktische Beispiele: Richtiges Vorgehen bei der Baumfällung
Praktische Beispiele: Richtiges Vorgehen bei der Baumfällung
Wie läuft eine Baumfällung im Rahmen von Baum 1 praktisch ab? Hier ein typischer Ablauf, der zeigt, wie Theorie und Praxis ineinandergreifen und welche Feinheiten entscheidend sind:
- Vorbereitung des Arbeitsplatzes: Zuerst wird das Umfeld des Baumes auf Stolperfallen, tote Äste in der Krone und mögliche Fluchtwege geprüft. Das klingt simpel, ist aber der Schlüssel für einen reibungslosen Ablauf.
- Windrichtung und Neigung: Die natürliche Fallrichtung des Baumes wird mit Hilfe von Schnur, Lot oder sogar einer einfachen Wasserwaage bestimmt. Gerade bei schief stehenden Bäumen ist das oft ein echter Augenöffner.
- Freimachen des Rückzugswegs: Der Rückzugsweg wird nicht nur geplant, sondern auch wirklich freigeschnitten. Überhängende Äste oder lose Äste am Boden werden entfernt, damit im Ernstfall niemand ins Straucheln gerät.
- Setzen des Fallkerbs: Der Fallkerb wird präzise und in der richtigen Höhe angesetzt. Hier zeigt sich, ob jemand nur Theorie kennt oder die Säge wirklich beherrscht. Ein schiefer oder zu tiefer Kerb bringt den ganzen Plan durcheinander.
- Kontrollierter Fällschnitt: Beim Fällschnitt wird die Säge ruhig und gleichmäßig geführt. Währenddessen wird ständig die Baumkrone im Blick behalten – es könnten sich plötzlich Äste lösen oder der Baum unvorhergesehen kippen.
- Beobachtung und Kommunikation: Während der Baum fällt, wird laut und deutlich gewarnt. Alle Teammitglieder sind aufmerksam und verlassen rechtzeitig den Gefahrenbereich. Kein hektisches Rennen, sondern ein klarer, geübter Ablauf.
- Nachbereitung: Ist der Baum am Boden, wird sofort kontrolliert, ob Spannungen im Holz vorliegen. Erst dann beginnt das Entasten – immer mit Blick auf die Sicherheit und das Verhalten des Stamms.
In der Praxis zeigt sich: Wer Schritt für Schritt arbeitet, flexibel auf Besonderheiten reagiert und sich nicht aus der Ruhe bringen lässt, meistert auch schwierige Fällungen souverän. Genau das unterscheidet Profis von Gelegenheitsanwendern.
Fördermöglichkeiten und gesetzliche Anforderungen
Fördermöglichkeiten und gesetzliche Anforderungen
Wer eine Baum 1-Schulung absolvieren möchte, kann von verschiedenen Förderprogrammen profitieren. Gerade für Waldbesitzer, Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau oder kommunale Betriebe lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen Angebote. Oft gibt es Zuschüsse, die einen Teil der Kursgebühren oder sogar die komplette Teilnahme finanzieren. Besonders attraktiv: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt regelmäßig die Qualifizierung ihrer Versicherten. Auch einzelne Bundesländer bieten eigene Förderprogramme, die sich gezielt an Forstbetriebe oder Privatwaldbesitzer richten. Es empfiehlt sich, direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder dem jeweiligen Landesministerium nachzufragen – die Förderlandschaft ändert sich ständig und ist manchmal etwas unübersichtlich.
Rechtlich ist die Teilnahme an einer anerkannten Baum 1-Schulung in vielen Fällen nicht nur ratsam, sondern vorgeschrieben. Wer im gewerblichen Bereich mit Motorsäge und Baumarbeiten zu tun hat, muss die gesetzlichen Anforderungen der Unfallverhütungsvorschriften und der DGUV-Regeln erfüllen. Ohne gültigen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme drohen Bußgelder, im Schadensfall sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Besonders streng sind die Vorgaben bei Arbeiten im öffentlichen Raum oder auf Flächen, die von Dritten betreten werden können. Hier verlangen Behörden und Auftraggeber regelmäßig einen lückenlosen Nachweis der Fachkunde.
Wer sich rechtzeitig informiert und die passenden Fördermöglichkeiten nutzt, spart bares Geld und erfüllt gleichzeitig alle gesetzlichen Pflichten. So wird die Baum 1-Schulung nicht zur lästigen Pflicht, sondern zur sinnvollen Investition in Sicherheit und Zukunft.
Was bringt die Einhaltung der Regeln in der Praxis?
Was bringt die Einhaltung der Regeln in der Praxis?
Die konsequente Umsetzung der Baum 1-Regeln sorgt in der Praxis für spürbare Vorteile, die weit über den reinen Unfallschutz hinausgehen. Wer die Vorgaben nicht nur kennt, sondern sie tatsächlich lebt, profitiert von messbaren Verbesserungen im Arbeitsalltag.
- Effizientere Abläufe: Klare Strukturen und standardisierte Handgriffe sparen Zeit und minimieren Missverständnisse im Team. Das führt zu weniger Stillstand und einem reibungsloseren Ablauf selbst bei komplexen Einsätzen.
- Weniger Ausfallzeiten: Durch die Verringerung von Verletzungen und Beinahe-Unfällen bleiben Mitarbeiter einsatzfähig. Unternehmen und Betriebe müssen seltener kurzfristig Ersatz organisieren – das senkt Kosten und hält Projekte im Zeitplan.
- Höhere Akzeptanz bei Auftraggebern: Wer nachweislich nach anerkannten Sicherheitsstandards arbeitet, wird häufiger beauftragt. Viele öffentliche und private Auftraggeber verlangen heute explizit den Nachweis über die Einhaltung der Baum 1-Regeln.
- Stärkere Motivation im Team: Das Gefühl, in einem sicheren Umfeld zu arbeiten, steigert die Zufriedenheit und das Engagement der Beteiligten. Das wirkt sich positiv auf die Arbeitsmoral und die Qualität der Ergebnisse aus.
- Rechtliche Sicherheit: Die lückenlose Dokumentation der Einhaltung schützt im Ernstfall vor Haftungsansprüchen und erleichtert die Kommunikation mit Behörden oder Versicherungen.
- Langfristige Gesundheit: Die Beachtung ergonomischer Grundsätze und der gezielte Einsatz von Hilfsmitteln verhindern chronische Beschwerden und Verschleißerscheinungen – ein Pluspunkt, der oft unterschätzt wird.
In der Summe entsteht ein Arbeitsumfeld, das nicht nur sicherer, sondern auch produktiver und attraktiver ist. Wer die Regeln ernst nimmt, legt den Grundstein für nachhaltigen Erfolg – Tag für Tag, Baum für Baum.
FAQ zur Arbeitssicherheit bei Baumarbeiten mit Motorsäge (Baum 1)
Welche persönliche Schutzausrüstung ist bei Baumarbeiten mit Motorsäge Pflicht?
Vorgeschrieben sind ein Schutzhelm mit Visier und Gehörschutz, eine Schnittschutzhose (mindestens Klasse 1 nach DIN EN 11393), Schnittschutzschuhe oder -stiefel (DIN EN ISO 17249), Arbeitshandschuhe (DIN EN 388), ggf. Warnkleidung, ein Erste-Hilfe-Set sowie bei Bedarf eine Schutzbrille. Die Ausrüstung muss geprüft und in einwandfreiem Zustand sein – ohne sie darf keine Motorsäge benutzt werden.
Darf ich Baumarbeiten mit Motorsäge alleine durchführen?
Nein, Alleinarbeit ist bei Baumarbeiten mit Motorsäge strikt verboten. Es muss immer mindestens eine zweite Person zur Absicherung und für Notfälle vor Ort sein.
Was muss vor dem Start der Arbeiten zwingend erledigt werden?
Vor Arbeitsbeginn sind eine verbindliche Einweisung, eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung, die Kontrolle aller Arbeitsmittel und die vollständige Absicherung der Arbeitsstelle inklusive Absperrung und Warnschildern durchzuführen. Außerdem darf nur bei geeigneten Wetterbedingungen gearbeitet werden und ein Notfallplan muss bereitstehen.
Welche Anforderungen gelten für die Motorsäge und Werkzeuge?
Die Motorsäge und alle Werkzeuge müssen vor jedem Einsatz auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Defekte oder stumpfe Geräte dürfen nicht verwendet werden. Die Säge wird ausschließlich mit beiden Händen bedient und darf nicht einhändig geführt werden. Starten und Transport der Motorsäge erfolgen immer mit aktivierter Kettenbremse und sicherem Stand.
Welche Teilnahmevoraussetzungen gelten für eine Baum 1-Schulung?
Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen für Auszubildende sind möglich), gesundheitlich geeignet (ärztliches Attest erforderlich) und im Besitz eines aktuellen Erste-Hilfe-Nachweises. Außerdem werden ausreichende Sprachkenntnisse und die Vorlage aller geforderten Unterlagen verlangt.