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Arbeitssicherheit Unternehmermodell: So setzen Sie es erfolgreich um

22.06.2025 37 mal gelesen 1 Kommentare
  • Bestimmen Sie eine fachkundige Person im Betrieb, die für den Arbeitsschutz verantwortlich ist.
  • Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung und entwickeln Sie passende Schutzmaßnahmen.
  • Schulen Sie regelmäßig Ihre Mitarbeiter zu den Arbeitsschutzmaßnahmen und dokumentieren Sie alle Schritte.

Voraussetzungen für die Anwendung des Unternehmermodells

Voraussetzungen für die Anwendung des Unternehmermodells

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Damit das Unternehmermodell tatsächlich genutzt werden kann, braucht es ein paar ganz konkrete Rahmenbedingungen, die oft übersehen werden. Entscheidend ist nicht nur die reine Zahl der Mitarbeitenden, sondern auch die Art und Weise, wie diese gezählt werden. Zum Beispiel: Teilzeitkräfte und Aushilfen fließen anteilig in die Berechnung ein – das kann im Alltag schnell mal untergehen. Wer also knapp unter oder über der 50er-Grenze liegt, sollte lieber zweimal nachrechnen. Eine fehlerhafte Zählweise führt nämlich dazu, dass das Modell im Nachhinein als unzulässig gilt.

Außerdem muss der Betrieb zu keiner Zeit besonderen Gefährdungen ausgesetzt sein, die über das normale Maß hinausgehen. Sobald regelmäßig Tätigkeiten mit hoher Unfallgefahr, Gefahrstoffen oder speziellen gesetzlichen Anforderungen (wie etwa in Chemiebetrieben) anfallen, ist das Unternehmermodell meist tabu. Hier greifen strengere Betreuungsformen.

Ein weiterer, oft unterschätzter Punkt: Der Unternehmer oder die Unternehmerin muss persönlich bereit und in der Lage sein, Verantwortung für den Arbeitsschutz zu übernehmen. Ohne echtes Engagement und Bereitschaft zur Weiterbildung ist das Modell zum Scheitern verurteilt. Es reicht eben nicht, einfach nur ein Formular auszufüllen – die Teilnahme an anerkannten Schulungen ist Pflicht und sollte frühzeitig eingeplant werden, sonst gibt’s Ärger mit der Berufsgenossenschaft.

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Wer einen Familienbetrieb oder ein kleines Unternehmen führt, muss zudem darauf achten, dass auch mitarbeitende Familienangehörige oder Minijobber korrekt erfasst werden. Die Erfahrung zeigt: Gerade in solchen Konstellationen schleichen sich Fehler ein, die später teuer werden können.

Last but not least: Das Unternehmermodell darf nur genutzt werden, wenn keine anderen gesetzlichen oder branchenspezifischen Vorgaben dagegensprechen. Manche Branchen, etwa das Baugewerbe oder die chemische Industrie, haben eigene Regeln, die Vorrang haben. Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Check bei der zuständigen Berufsgenossenschaft – besser einmal zu viel gefragt als später in der Haftungsfalle zu sitzen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Umsetzung

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Umsetzung

  • 1. Eigene Qualifikation sichern: Melden Sie sich frühzeitig zu einer von der Berufsgenossenschaft anerkannten Schulung an. Achten Sie darauf, dass die Inhalte auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind – branchenspezifische Angebote bringen oft den größten Nutzen.
  • 2. Interne Abläufe anpassen: Legen Sie fest, wer im Betrieb welche Aufgaben im Arbeitsschutz übernimmt. Dokumentieren Sie Verantwortlichkeiten schriftlich, damit im Ernstfall alles nachvollziehbar ist. Gerade in kleinen Teams hilft eine klare Aufgabenverteilung, damit nichts untergeht.
  • 3. Betriebsinterne Informationsquellen nutzen: Greifen Sie auf Unterlagen, Checklisten und digitale Tools Ihrer Berufsgenossenschaft zurück. Viele bieten praxisnahe Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Protokolle, die Sie direkt übernehmen können.
  • 4. Regelmäßige Unterweisungen einplanen: Setzen Sie feste Termine für Unterweisungen und Sicherheitsgespräche. Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest, am besten mit Unterschrift der Teilnehmenden. So schaffen Sie Transparenz und beugen Missverständnissen vor.
  • 5. Feedback und Verbesserungen einholen: Fragen Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig nach Verbesserungsvorschlägen zum Arbeitsschutz. Kleine Änderungen, die aus dem Team kommen, werden meist schneller akzeptiert und umgesetzt.
  • 6. Fortbildungstermine langfristig planen: Tragen Sie die nächste verpflichtende Fortbildung direkt nach Abschluss der ersten Schulung in Ihren Kalender ein. So geraten Sie nicht in Verzug und vermeiden unnötigen Stress bei der nächsten Kontrolle.
  • 7. Dokumentation lückenlos führen: Halten Sie alle Maßnahmen, Schulungen und Unterweisungen schriftlich fest. Eine übersichtliche Ablage – digital oder analog – ist Gold wert, falls die Berufsgenossenschaft Nachweise sehen will.

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung vermeiden Sie Stolperfallen und setzen das Unternehmermodell im Alltag strukturiert und nachhaltig um. So bleibt der Arbeitsschutz kein Papiertiger, sondern wird zur gelebten Praxis.

Vorteile und Nachteile des Unternehmermodells im Arbeitsschutz

Pro Contra
Hohe Flexibilität und schnelle Entscheidungswege direkt im Betrieb Erfordert persönliches Engagement und kontinuierliche Weiterbildung des Unternehmers
Kosteneinsparung gegenüber externer Betreuung durch Fachkräfte Fehlende externe Expertise kann zu Sicherheitslücken führen
Bessere Einbindung der betrieblichen Realität und der Mitarbeitenden in den Arbeitsschutz Muss regelmäßig aktualisiert und an neue Risiken angepasst werden
Direkte Umsetzung von Maßnahmen ohne bürokratische Umwege Gilt nicht für Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder speziellen gesetzlichen Vorgaben
Stärkung der Sicherheitskultur und Eigenverantwortung im Betrieb Korrekte Berechnung der Beschäftigtenzahl sowie lückenlose Dokumentation sind entscheidend
Möglichkeit, praxisnahe Lösungen für den eigenen Betrieb zu entwickeln Gefahr, wichtige Anforderungen zu übersehen, wenn nicht sorgfältig gearbeitet wird

Praxisbeispiel: Das Unternehmermodell in einem kleinen Handwerksbetrieb

Praxisbeispiel: Das Unternehmermodell in einem kleinen Handwerksbetrieb

Im Alltag eines Malerbetriebs mit sieben Beschäftigten zeigt sich, wie das Unternehmermodell praktisch funktioniert. Der Inhaber, Herr Meier, übernimmt die Verantwortung für den Arbeitsschutz selbst. Nach der Teilnahme an einer speziell auf das Bauhandwerk zugeschnittenen Schulung entwickelt er gemeinsam mit seinem Team ein Sicherheitskonzept, das exakt auf die betrieblichen Abläufe abgestimmt ist.

  • Herr Meier integriert kurze Sicherheitsbesprechungen in den wöchentlichen Arbeitsstart. So werden aktuelle Risiken – etwa bei Arbeiten auf Gerüsten oder mit lösemittelhaltigen Farben – direkt angesprochen.
  • Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt nicht am Schreibtisch, sondern gemeinsam auf der Baustelle. Mitarbeiter bringen ihre Erfahrungen ein, was zu pragmatischen Lösungen führt, etwa der Anschaffung neuer Absturzsicherungen.
  • Statt umfangreicher Papierdokumentation nutzt der Betrieb eine einfache digitale Checkliste auf dem Tablet. Das spart Zeit und sorgt dafür, dass keine Maßnahme vergessen wird.
  • Alle Beschäftigten erhalten eine persönliche Unterweisung zu neuen Arbeitsmitteln. Die Rückfragen werden sofort geklärt, was Unsicherheiten reduziert.
  • Für die jährliche Fortbildung organisiert Herr Meier einen Austausch mit einem benachbarten Betrieb. So entstehen neue Ideen, wie sich Arbeitsschutzmaßnahmen noch besser im Alltag verankern lassen.

Dieses Beispiel zeigt: Mit Eigeninitiative, praxisnahen Lösungen und der Einbindung des Teams lässt sich das Unternehmermodell nicht nur umsetzen, sondern auch mit Leben füllen. Der Aufwand bleibt überschaubar, die Akzeptanz im Betrieb steigt – und die Sicherheit profitiert spürbar.

So berechnen Sie die Beschäftigtenzahl richtig

So berechnen Sie die Beschäftigtenzahl richtig

Eine korrekte Berechnung der Beschäftigtenzahl ist der Schlüssel, um das Unternehmermodell rechtssicher anzuwenden. Viele Betriebe stolpern genau an dieser Stelle – und das kann teuer werden. Hier die wichtigsten Punkte, die oft übersehen werden:

  • Teilzeitkräfte zählen anteilig: Beschäftigte mit bis zu 20 Wochenstunden werden mit 0,5, bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75 angesetzt. Alles darüber zählt als volle Arbeitskraft.
  • Leiharbeitnehmer und Praktikanten: Auch wenn sie nur vorübergehend im Betrieb sind, müssen sie in die Berechnung einfließen. Das gilt unabhängig davon, wie lange sie tatsächlich bleiben.
  • Auszubildende und Minijobber: Diese Gruppen werden voll mitgerechnet, sofern sie im Betrieb tätig sind. Das überrascht viele, ist aber Pflicht.
  • Familienangehörige: Arbeiten Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte mit, gehören sie zur Beschäftigtenzahl dazu – selbst wenn sie keinen Lohn erhalten.
  • Schwankungen berücksichtigen: Maßgeblich ist die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten über das Jahr. Kurzfristige Auftragsspitzen oder saisonale Schwankungen sollten Sie also nicht ignorieren.
  • Rundung beachten: Ergibt die Berechnung eine Kommazahl, wird kaufmännisch gerundet. Aus 7,5 werden also 8 Beschäftigte.

Ein kleiner Tipp aus der Praxis: Führen Sie eine einfache Tabelle, in der Sie alle Beschäftigtenarten samt Wochenstunden und Einsatzzeitraum auflisten. So bleibt die Übersicht erhalten und Sie sind bei Nachfragen der Berufsgenossenschaft auf der sicheren Seite.

Verpflichtende Schulungen und Fortbildungen effizient absolvieren

Verpflichtende Schulungen und Fortbildungen effizient absolvieren

Wer beim Unternehmermodell auf Nummer sicher gehen will, sollte die Schulungen nicht als lästige Pflicht, sondern als echten Gewinn für den Betrieb betrachten. Die Auswahl der passenden Angebote ist dabei entscheidend: Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten regelmäßig Seminare an, die exakt auf die jeweilige Branche zugeschnitten sind. Es lohnt sich, gezielt nach Terminen mit praxisnahen Inhalten und erfahrenen Referenten zu suchen.

  • Vorbereitung spart Zeit: Vorab eine Liste mit betriebsspezifischen Fragen erstellen – so holen Sie das Maximum aus der Veranstaltung heraus und bekommen Antworten, die wirklich weiterhelfen.
  • Online-Formate nutzen: Viele Schulungen sind mittlerweile als Webinare verfügbar. Das spart Anfahrtswege und lässt sich leichter in den Arbeitsalltag integrieren. Achten Sie auf die Anerkennung durch Ihre Berufsgenossenschaft.
  • Erlerntes direkt umsetzen: Nach der Schulung das neue Wissen zeitnah im Betrieb anwenden. Kleine Maßnahmen sofort einführen, größere Änderungen im Team besprechen – so bleibt das Gelernte nicht graue Theorie.
  • Fortbildungsnachweise systematisch ablegen: Alle Teilnahmebescheinigungen und Unterlagen digital oder in einem Ordner sammeln. Im Falle einer Kontrolle ist so alles schnell griffbereit.
  • Langfristige Planung: Schon bei der ersten Schulung den nächsten Fortbildungstermin vormerken. Erinnerungsfunktionen im Kalender helfen, Fristen nicht zu verpassen.

Effiziente Schulungen sind kein Selbstläufer, aber mit etwas Planung und Eigeninitiative werden sie zum echten Motor für mehr Sicherheit im Betrieb.

Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen praxisnah durchführen

Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen praxisnah durchführen

Eine praxisnahe Gefährdungsbeurteilung beginnt nicht am Schreibtisch, sondern dort, wo die Arbeit tatsächlich stattfindet. Gehen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden durch die Werkstatt, das Lager oder auf die Baustelle. Beobachten Sie Abläufe, sprechen Sie mit den Beschäftigten über alltägliche Risiken und lassen Sie deren Erfahrungswissen einfließen. So entdecken Sie Gefahren, die auf dem Papier oft gar nicht auftauchen.

  • Checklisten individuell anpassen: Nutzen Sie Vorlagen als Basis, aber ergänzen Sie diese um betriebs- und tätigkeitsbezogene Besonderheiten. Ein Standardformular reicht selten aus, um alle realen Risiken abzudecken.
  • Regelmäßige Aktualisierung: Passen Sie die Gefährdungsbeurteilung an, sobald sich Arbeitsabläufe, Maschinen oder eingesetzte Stoffe ändern. Halten Sie diese Anpassungen zeitnah fest – so bleibt alles aktuell und nachvollziehbar.
  • Unterweisungen dialogorientiert gestalten: Statt langer Monologe lieber kurze, verständliche Einheiten mit Beispielen aus dem Betriebsalltag. Lassen Sie Mitarbeitende Fragen stellen und eigene Erfahrungen teilen. Das fördert das Verständnis und die Akzeptanz.
  • Dokumentation mit Mehrwert: Notieren Sie nicht nur, dass eine Unterweisung stattgefunden hat, sondern auch, welche Themen besprochen wurden und welche Rückfragen aufkamen. Das zeigt Engagement und schützt im Ernstfall.
  • Praktische Übungen einbauen: Lassen Sie Beschäftigte Sicherheitsmaßnahmen direkt ausprobieren – zum Beispiel das richtige Anlegen von persönlicher Schutzausrüstung. So bleibt das Wissen besser hängen.

Mit dieser Herangehensweise wird Arbeitsschutz nicht zur Pflichtübung, sondern zum festen Bestandteil des Arbeitsalltags – und das spüren alle im Betrieb.

Tipps zur regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes

Tipps zur regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes

  • Interne Audits einführen: Führen Sie in festen Abständen interne Überprüfungen durch, bei denen Sie gezielt Schwachstellen im Arbeitsschutzsystem aufdecken. Nutzen Sie dazu eigene Checklisten, die Sie regelmäßig anpassen.
  • Erfahrungen aus Beinahe-Unfällen auswerten: Dokumentieren und analysieren Sie auch Vorfälle, bei denen es „fast“ zu einem Unfall gekommen wäre. Diese Erkenntnisse liefern oft wertvolle Hinweise auf Verbesserungsbedarf.
  • Innovationen beobachten: Halten Sie Ausschau nach neuen technischen Lösungen oder Arbeitsmitteln, die den Arbeitsschutz im Betrieb erleichtern oder auf ein neues Level heben könnten. Branchenmessen oder Newsletter bieten hier Inspiration.
  • Externe Expertise einholen: Ziehen Sie gelegentlich eine externe Fachkraft hinzu, um einen frischen Blick auf Ihre Maßnahmen zu bekommen. Ein unabhängiges Feedback deckt oft blinde Flecken auf.
  • Wissenstransfer fördern: Tauschen Sie sich mit anderen Betrieben Ihrer Branche über bewährte Praktiken aus. Gemeinsame Workshops oder Erfahrungskreise bringen oft neue Impulse.
  • Erfolgskontrolle etablieren: Setzen Sie messbare Ziele für den Arbeitsschutz und überprüfen Sie regelmäßig, ob diese erreicht wurden. So erkennen Sie Fortschritte und können gezielt nachsteuern.

Wer Arbeitsschutz als fortlaufenden Prozess versteht, bleibt nicht stehen – sondern entwickelt sein Unternehmen stetig weiter und schafft ein nachhaltiges Sicherheitsbewusstsein.

Häufige Fehler bei der Umsetzung vermeiden: Praxistipps für Unternehmer

Häufige Fehler bei der Umsetzung vermeiden: Praxistipps für Unternehmer

  • Zu viel Vertrauen in Standardlösungen: Viele Unternehmer verlassen sich auf allgemeine Vorlagen, ohne diese an die eigenen Betriebsabläufe anzupassen. Das führt dazu, dass Risiken übersehen werden. Besser: Eigene Prozesse kritisch hinterfragen und individuell dokumentieren.
  • Arbeitsschutz als „Einmal-Aktion“ betrachten: Wer glaubt, mit einer einzigen Maßnahme sei alles erledigt, irrt. Arbeitsschutz braucht Kontinuität – regelmäßige Anpassungen und Nachjustierungen sind Pflicht.
  • Kommunikation unterschätzen: Häufig werden Maßnahmen eingeführt, ohne das Team einzubeziehen. Das erzeugt Widerstand und Unsicherheit. Binden Sie Mitarbeitende aktiv ein, um Akzeptanz und Eigenverantwortung zu stärken.
  • Fehlende Priorisierung: Im Alltagsstress rutschen Arbeitsschutzthemen schnell nach hinten. Setzen Sie feste Zeitfenster für sicherheitsrelevante Aufgaben und lassen Sie diese nicht von dringenden, aber weniger wichtigen Dingen verdrängen.
  • Technische Lösungen überschätzen: Moderne Geräte oder Software ersetzen nicht das persönliche Engagement. Technik ist ein Werkzeug, kein Selbstläufer – der Mensch bleibt entscheidend.
  • Rechtliche Änderungen ignorieren: Wer Gesetzesänderungen oder neue Vorschriften verpasst, riskiert teure Konsequenzen. Abonnieren Sie relevante Newsletter oder Info-Dienste, um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Mit diesen Praxistipps lassen sich typische Stolperfallen vermeiden – und der Arbeitsschutz wird zur echten Stärke im Betrieb.

Alternative Betreuungsformen im Vergleich: Wann lohnt sich das Unternehmermodell?

Alternative Betreuungsformen im Vergleich: Wann lohnt sich das Unternehmermodell?

Die Wahl der passenden Betreuungsform ist für kleine Betriebe ein echter Balanceakt zwischen Aufwand, Kosten und Praxisnutzen. Neben dem Unternehmermodell stehen meist die klassische Regelbetreuung und die sogenannte bedarfsorientierte Betreuung zur Verfügung. Doch wann ist das Unternehmermodell wirklich die beste Wahl?

  • Flexibilität und Eigenverantwortung: Das Unternehmermodell punktet, wenn Sie schnell und eigenständig auf Veränderungen im Betrieb reagieren möchten. Wer kurze Entscheidungswege schätzt und Arbeitsschutz eng mit dem Tagesgeschäft verzahnen will, profitiert von der direkten Umsetzungsmöglichkeit.
  • Kostenersparnis: Im Vergleich zur Regelbetreuung durch externe Fachkräfte fallen deutlich geringere laufende Kosten an. Gerade für Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial ist das ein echter Pluspunkt.
  • Komplexität der Arbeitsprozesse: Sind die betrieblichen Abläufe überschaubar und wiederkehrend, ist das Unternehmermodell meist ideal. Bei sehr speziellen, risikoreichen oder gesetzlich stark regulierten Tätigkeiten kann jedoch die Expertise externer Fachkräfte entscheidend sein.
  • Ressourcen und Know-how: Unternehmer, die bereit sind, sich aktiv weiterzubilden und Zeit in den Arbeitsschutz zu investieren, schöpfen das Potenzial des Modells voll aus. Fehlt es an Zeit oder Interesse, ist die klassische Betreuung oft die sicherere Wahl.
  • Branchenvorgaben: In manchen Branchen schreiben Unfallkassen oder Berufsgenossenschaften ohnehin bestimmte Betreuungsformen vor. Hier bleibt wenig Spielraum – ein Blick in die branchenspezifischen Regelungen ist unerlässlich.

Unterm Strich lohnt sich das Unternehmermodell vor allem für kleine, überschaubare Betriebe mit engagierter Führung und klaren Strukturen. Wer Eigeninitiative mitbringt und nicht vor Verantwortung zurückschreckt, findet hier eine effiziente und praxisnahe Lösung.

Checkliste: Erfolgreiche Umsetzung des Unternehmermodells im Betrieb

Checkliste: Erfolgreiche Umsetzung des Unternehmermodells im Betrieb

  • Verfügbarkeit von Notfallplänen prüfen: Stellen Sie sicher, dass für alle relevanten Gefahrensituationen aktuelle und zugängliche Notfallpläne existieren.
  • Regelmäßige Rücksprachen mit der Berufsgenossenschaft: Nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Berufsgenossenschaft, um individuelle Fragen oder Unsicherheiten frühzeitig zu klären.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge koordinieren: Organisieren Sie die arbeitsmedizinische Betreuung rechtzeitig, insbesondere bei besonderen Gefährdungen oder gesetzlichen Pflichtuntersuchungen.
  • Schulungsbedarf der Mitarbeitenden ermitteln: Überprüfen Sie regelmäßig, ob neue Qualifikationen oder Auffrischungen im Team notwendig sind – zum Beispiel bei neuen Maschinen oder Arbeitsverfahren.
  • Feedbackkultur etablieren: Fördern Sie einen offenen Austausch, damit Mitarbeitende Verbesserungsvorschläge oder Sicherheitsbedenken unkompliziert einbringen können.
  • Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung kontrollieren: Überprüfen Sie in festen Intervallen, ob alle Geräte, Werkzeuge und Schutzausrüstungen funktionstüchtig und normgerecht sind.
  • Dokumentationssystem auf Aktualität prüfen: Kontrollieren Sie, ob alle Unterlagen – von Gefährdungsbeurteilungen bis zu Unterweisungsnachweisen – vollständig und auf dem neuesten Stand sind.
  • Erreichbarkeit im Notfall sicherstellen: Sorgen Sie dafür, dass alle Beschäftigten wissen, wie sie im Ernstfall schnell Hilfe rufen und wer im Betrieb als Ansprechpartner fungiert.

Mit dieser Checkliste behalten Sie auch im Tagesgeschäft den Überblick und sichern die nachhaltige Wirksamkeit des Unternehmermodells in Ihrem Betrieb.


FAQ zum Unternehmermodell im Arbeitsschutz

Für welche Betriebe eignet sich das Unternehmermodell?

Das Unternehmermodell ist speziell für kleine Betriebe mit in der Regel bis zu 50 Beschäftigten geeignet. Dabei werden Teilzeitkräfte, Aushilfen, Auszubildende und Leiharbeitnehmer anteilig beziehungsweise voll mitgezählt. Voraussetzung ist, dass keine besonderen Gefährdungen vorliegen und keine branchenspezifischen Ausschlusskriterien bestehen.

Welche Pflichten übernimmt der Unternehmer beim Unternehmermodell?

Der Unternehmer ist verantwortlich für die eigenständige Organisation und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dazu zählen u.a. das Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter und die lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen. Zudem ist die Teilnahme an anerkannten Schulungen und regelmäßigen Fortbildungen verpflichtend.

Wie werden die Beschäftigten für das Unternehmermodell korrekt gezählt?

Bei der Berechnung werden Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Stunden pro Woche mit 0,5, bis zu 30 Stunden mit 0,75 und darüber hinaus voll gezählt. Auch Auszubildende, Praktikanten, Leiharbeitnehmer und mitarbeitende Familienangehörige werden berücksichtigt. Grundlage ist die durchschnittliche Beschäftigtenzahl im Jahr – Zwischenspitzen und Rundungsregeln sind einzuhalten.

Welche Vorteile bietet das Unternehmermodell gegenüber der klassischen Betreuung?

Das Unternehmermodell ermöglicht eine flexible, betriebsnahe und oft kostengünstigere Umsetzung des Arbeitsschutzes. Unternehmer können schnell und direkt auf betriebliche Anforderungen reagieren, Maßnahmen eigenverantwortlich umsetzen und die Mitarbeiter besser einbinden. Dadurch wird die Sicherheitskultur gestärkt und die Akzeptanz im Team erhöht.

Welche typischen Fehler sollten beim Unternehmermodell vermieden werden?

Häufige Fehler sind eine falsche Zählweise der Beschäftigtenzahl, unvollständige oder fehlende Dokumentation, zu wenig Kommunikation mit den Mitarbeitenden und fehlende regelmäßige Anpassungen der Schutzmaßnahmen. Außerdem sollten Schulungen und Fortbildungen ernst genommen und die Anforderungen der Berufsgenossenschaft stets berücksichtigt werden.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

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Ich finde den Hinweis aus dem anderen Kommentar echt hilfreich, dass auch Minijobber und Familienmitglieder voll mitgerechnet werden, das geht im Alltag wirklich schnell unter – hab selbst erst letztes Jahr von der Berufsgenossenschaft drauf hingewiesen bekommen!

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Zusammenfassung des Artikels

Das Unternehmermodell im Arbeitsschutz bietet kleinen Betrieben Flexibilität und Eigenverantwortung, erfordert aber genaue Voraussetzungen, Engagement und lückenlose Dokumentation.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Korrekte Berechnung der Beschäftigtenzahl: Achten Sie darauf, Teilzeitkräfte, Minijobber, Leiharbeitnehmer und Familienangehörige korrekt und anteilig in die Beschäftigtenzahl einzurechnen. Führen Sie eine übersichtliche Tabelle, um jederzeit den Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft erbringen zu können.
  2. Branchenspezifische Vorgaben prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihr Betrieb für das Unternehmermodell geeignet ist oder ob spezielle gesetzliche Regelungen oder branchenspezifische Vorschriften eine andere Betreuungsform erfordern. Im Zweifel lohnt sich eine Rücksprache mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
  3. Eigenverantwortung und Qualifikation sicherstellen: Der Unternehmer muss bereit sein, Verantwortung für den Arbeitsschutz zu übernehmen und an anerkannten Schulungen teilzunehmen. Planen Sie diese frühzeitig ein und wählen Sie praxisnahe, auf Ihren Betrieb zugeschnittene Seminare.
  4. Arbeitsschutz im Alltag verankern: Führen Sie Gefährdungsbeurteilungen gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden vor Ort durch, passen Sie Checklisten individuell an und sorgen Sie für regelmäßige, dialogorientierte Unterweisungen. Nutzen Sie digitale Tools, um Dokumentationen effizient zu verwalten.
  5. Regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung: Etablieren Sie interne Audits, analysieren Sie Beinahe-Unfälle und holen Sie aktiv Feedback aus dem Team ein. Planen Sie Fortbildungen langfristig und bleiben Sie über gesetzliche Änderungen informiert, um das Unternehmermodell nachhaltig und rechtssicher umzusetzen.

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