FAQ zum Thema professionelle Unterstützung in der Arbeitssicherheitsbetreuung
Warum ist eine professionelle Arbeitssicherheitsbetreuung notwendig?
Eine professionelle Betreuung gewährleistet die gesetzeskonforme Sicherheit am Arbeitsplatz, reduziert Unfall- und Krankheitsrisiken und sorgt für ein gesundes Arbeitsumfeld. Sie bietet Unternehmen die Chance, durch Prävention Kosten zu senken und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden zu steigern.
Welche Unternehmen sind zur Arbeitssicherheitsbetreuung verpflichtet?
Alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe, sind gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 zur Einbindung von geeigneten Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten verpflichtet. Auch Betriebe mit nur einem Mitarbeitenden fallen unter diese Regelung.
Welche Betreuungsmodelle gibt es für kleine und große Betriebe?
Für kleine Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitenden gibt es neben der Regelbetreuung das Unternehmermodell. Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Mitarbeitenden können zwischen Regelbetreuung und alternativer Betreuung wählen. Für Unternehmen mit über 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung verpflichtend.
Welche Aufgaben übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit?
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten Unternehmen bei der Gestaltung sicherer Arbeitsprozesse, erstellen Gefährdungsbeurteilungen, entwickeln Präventionsmaßnahmen und führen Schulungen durch. Sie überwachen zudem die Umsetzung der Maßnahmen und unterstützen bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel.
Welche Vorteile bietet die Beauftragung externer Experten?
Externe Experten bringen geprüfte Fachkenntnisse, branchenspezifische Erfahrung und ein objektives Vorgehen mit. Sie gewährleisten rechtliche Sicherheit, optimieren Arbeitsabläufe durch präventive Ansätze und minimieren langfristig Unfallrisiken sowie damit verbundene Kosten.