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Regale und Arbeitssicherheit: Die wichtigsten Vorschriften im Überblick

12.05.2025 91 mal gelesen 2 Kommentare
  • Regale müssen regelmäßig auf ihre Standfestigkeit und Unversehrtheit geprüft werden.
  • Die maximale Belastbarkeit jedes Regals ist gut sichtbar und dauerhaft anzubringen.
  • Ein sicheres Lagern erfordert einen freien Zugang zu Flucht- und Rettungswegen.

Unfallrisiken bei Lagerregalen: Was gefährdet die Arbeitssicherheit konkret?

Unfallrisiken bei Lagerregalen: Was gefährdet die Arbeitssicherheit konkret?

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Regale im Lagerbereich sind nicht einfach nur praktische Ablagen – sie bergen ein überraschend hohes Unfallpotenzial, wenn Sicherheitsaspekte vernachlässigt werden. Die Gefahrenquellen sind dabei vielfältig und manchmal ziemlich tückisch. Häufige Auslöser für Unfälle sind beispielsweise instabile Regalaufbauten, bei denen schon eine kleine Unachtsamkeit das Gleichgewicht ins Wanken bringt. Besonders kritisch wird es, wenn schwere Kartons oder Paletten auf wackeligen Böden stehen oder das Lagergut schlecht gestapelt ist. Da kann schon mal eine Kiste kippen oder ein Brett nachgeben – und plötzlich ist das Chaos perfekt.

Ein weiteres Risiko entsteht durch unzureichende Sicherung gegen Umkippen oder Herausfallen. Gerade bei hohen Regalen, in denen sperrige oder runde Gegenstände lagern, genügt oft ein kleiner Stoß mit dem Hubwagen, und schon purzelt Material aus dem Regal. Wer denkt schon daran, dass ein ungesicherter Kanister sich bei der kleinsten Erschütterung selbstständig macht? Und was ist eigentlich mit den Ecken und Kanten, die bei schlechter Beleuchtung zur Stolperfalle werden?

Besonders brisant: Überladene Regale. Wird die zulässige Traglast überschritten, drohen nicht nur Materialschäden, sondern auch schwere Verletzungen durch einstürzende Regalebenen. In manchen Betrieben wird die Belastungsgrenze aus Unwissenheit oder Zeitdruck ignoriert – ein riskantes Spiel mit der Sicherheit.

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Hinzu kommen Gefahren durch den innerbetrieblichen Verkehr. Gabelstapler oder Transportwagen, die zu nah an Regalen manövrieren, können Anfahrschäden verursachen. Solche Kollisionen führen im schlimmsten Fall dazu, dass ganze Regalzeilen instabil werden oder Teile herausbrechen. Und wenn Gefahrstoffe ins Spiel kommen, steigt das Risiko noch einmal deutlich: Ein beschädigtes Fass kann giftige oder brennbare Substanzen freisetzen – mit unabsehbaren Folgen.

Wer die Arbeitssicherheit im Lager ernst nimmt, muss diese Unfallrisiken im Blick behalten und konsequent gegensteuern. Schon kleine Nachlässigkeiten oder fehlende Schutzmaßnahmen können gravierende Folgen haben. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Regale regelmäßig kritisch zu prüfen – bevor das sprichwörtliche Kind in den Brunnen fällt.

Verbindliche Vorschriften und Regelwerke für Regale im Betrieb

Verbindliche Vorschriften und Regelwerke für Regale im Betrieb

Wer im Betrieb Regale aufstellt oder nutzt, muss sich an eine ganze Reihe von verbindlichen Vorschriften halten. Diese Regelwerke sind nicht nur „nice to have“, sondern gesetzlich vorgeschrieben und bei Kontrollen oder im Schadensfall absolut entscheidend. Sie regeln, wie Regale beschaffen sein müssen, wie sie zu prüfen sind und welche organisatorischen Pflichten der Arbeitgeber hat.

  • DGUV Regel 108-007: Dieses zentrale Regelwerk legt fest, wie Lagereinrichtungen und -geräte sicher betrieben werden. Es enthält detaillierte Anforderungen an Konstruktion, Aufstellung und Betrieb von Regalen. Wer sich daran hält, reduziert das Risiko von Arbeitsunfällen erheblich.
  • DGUV Information 208-043: Hier finden sich praxisnahe Hinweise zur sicheren Nutzung von Regalen. Die Broschüre ist ein echter Geheimtipp für alle, die wissen wollen, wie man Regale korrekt prüft, Schäden erkennt und was bei Reparaturen zu beachten ist.
  • DGUV Information 208-020: Speziell für die Lagerung und den Transport von Platten, Blechen und ähnlichen Materialien gibt es hier maßgeschneiderte Vorgaben. Gerade bei sperrigen Gütern sind diese Regeln Gold wert.
  • Lastenhandhabungsverordnung: Diese Verordnung schreibt vor, wie schwere Lasten sicher gehoben, getragen und gelagert werden. Sie schützt Beschäftigte vor Überlastung und regelt auch, welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen müssen.

Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Wer das versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsprobleme im Schadensfall. Also, besser einmal mehr in die Regelwerke schauen – das zahlt sich am Ende aus.

Überblick zentrale Vorschriften und Regelwerke für Arbeitssicherheit bei Regalen

Vorschrift / Regelwerk Kurzbeschreibung Schwerpunkt / Anwendungsbereich
DGUV Regel 108-007 Vorgaben für sicheren Betrieb von Lagereinrichtungen und -geräten Konstruktion, Aufstellung und Betrieb aller Regaltypen
DGUV Information 208-043 Praxisnahe Hinweise zur sicheren Nutzung von Regalen Prüfung, Schadenserkennung, Reparatur von Regalen im Alltag
DGUV Information 208-020 Spezielle Vorgaben für Lagerung/Transport von Platten, Blechen etc. Umgang mit sperrigen Lagergütern und besonderen Materialien
Lastenhandhabungsverordnung Rechtliche Vorgaben zum sicheren Heben, Tragen und Lagern Schutz der Beschäftigten vor Überlastung und unsachgemäßer Handhabung

Technische Maßnahmen zur sicheren Lagerung mit Regalen

Technische Maßnahmen zur sicheren Lagerung mit Regalen

Damit Regale im betrieblichen Alltag nicht zur Gefahrenquelle werden, braucht es mehr als nur robuste Konstruktionen. Die Auswahl und Umsetzung technischer Maßnahmen entscheidet maßgeblich über die Sicherheit im Lager. Hier einige zentrale Punkte, die oft unterschätzt werden:

  • Standsicherheit gewährleisten: Regale müssen so aufgestellt werden, dass sie nicht kippen können. Das gelingt durch geeignete Verankerungen am Boden oder an der Wand, sofern die Herstellerangaben dies vorsehen. Auch der Untergrund spielt eine Rolle: Unebene Böden führen schnell zu Instabilität.
  • Geeignete Regalsysteme wählen: Für unterschiedliche Lagergüter braucht es spezialisierte Regale. Palettenregale, Kragarmregale oder Plattenregale sind jeweils für bestimmte Lasten und Formen ausgelegt. Die Auswahl sollte sich immer am tatsächlichen Bedarf orientieren – und nicht am Preis.
  • Belastungsgrenzen sichtbar machen: Die zulässige Fach- und Feldlast muss direkt am Regal deutlich erkennbar angebracht sein. Das schützt vor versehentlicher Überladung und macht Kontrollen leichter.
  • Absturzsicherungen und Durchschubsicherungen: Besonders bei hohen Regalen oder offenen Gängen verhindern solche Vorrichtungen, dass Lagergut herunterfällt oder durchrutscht. Sie sind ein Muss, wenn Personenverkehr in der Nähe stattfindet.
  • Anfahrschutz installieren: Wo Flurförderzeuge unterwegs sind, schützt ein nicht fest mit dem Regal verbundener Anfahrschutz die Konstruktion vor Beschädigungen. Das verlängert die Lebensdauer der Regale und verhindert Folgeschäden.
  • Verkehrswege großzügig bemessen: Ausreichend breite Gänge und Freiflächen sorgen dafür, dass Mitarbeitende sicher arbeiten und Transportgeräte gefahrlos rangieren können. Enge Wege sind eine Einladung für Unfälle.

Diese technischen Maßnahmen sind keine lästige Pflicht, sondern eine Investition in die Sicherheit und Effizienz des gesamten Lagers. Wer sie konsequent umsetzt, spart sich im Zweifel viel Ärger – und schützt das Team vor unnötigen Risiken.

Organisatorische Anforderungen und Beispiele für sichere Regalnutzung

Organisatorische Anforderungen und Beispiele für sichere Regalnutzung

Eine durchdachte Organisation ist das Rückgrat sicherer Regalnutzung. Hier entscheidet sich, ob aus einer Lagereinrichtung ein Risiko oder ein verlässlicher Arbeitsplatz wird. Folgende organisatorische Maßnahmen sind entscheidend:

  • Festlegung und Kontrolle von Stapelhöhen: Für jedes Lagergut sollten maximale Stapelhöhen definiert und dokumentiert werden. So wird verhindert, dass Kartons oder Kisten instabil werden oder umkippen.
  • Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel: Leitern, Tritte oder spezielle Hebehilfen müssen für das sichere Arbeiten in der Höhe jederzeit verfügbar und in gutem Zustand sein. So lassen sich gefährliche Improvisationen vermeiden.
  • Erstellung von Betriebsanweisungen: Für jeden Lagerbereich sollten klare Anweisungen existieren, die das sichere Ein- und Auslagern sowie den Umgang mit besonderen Materialien regeln. Diese Anweisungen müssen leicht zugänglich und verständlich sein.
  • Regelmäßige Prüfungen und Wartung: Die Lagereinrichtungen sind in festgelegten Intervallen auf Schäden oder Verschleiß zu kontrollieren. Dabei sollten auch Anfahrschutz und Sicherungsvorrichtungen einbezogen werden.
  • Pflege und Instandhaltung: Ordnung und Sauberkeit im Lagerbereich sind Pflicht. Beschädigte Regalteile oder Hilfsmittel müssen umgehend repariert oder ersetzt werden, damit die Sicherheit dauerhaft gewährleistet bleibt.

Ein Beispiel aus der Praxis: In einem mittelständischen Betrieb werden wöchentlich Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeitende durchgeführt. Schäden werden sofort dokumentiert und an die Instandhaltung gemeldet. Zusätzlich gibt es für jede Regalreihe eine eigene Betriebsanweisung, die auf die gelagerten Materialien zugeschnitten ist. So bleibt die Sicherheit nicht dem Zufall überlassen, sondern wird zur gelebten Routine.

Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Unterweisung und PSA

Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Unterweisung und PSA

Ohne gezielte Schulung und passende Schutzausrüstung bleibt jede technische oder organisatorische Maßnahme Stückwerk. Beschäftigte müssen nicht nur wissen, wie sie Regale sicher nutzen, sondern auch, warum bestimmte Regeln gelten. Das gelingt nur mit regelmäßigen, praxisnahen Unterweisungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden. Im Idealfall werden dabei reale Vorfälle aus dem eigenen Betrieb aufgegriffen – das macht die Gefahren greifbar und die Schutzmaßnahmen nachvollziehbar.

  • Unterweisungen: Diese Schulungen sollten nicht nur trockene Theorie vermitteln, sondern konkrete Beispiele und praktische Übungen enthalten. Ein kurzer Praxistest nach der Unterweisung hilft, das Gelernte zu festigen. Auch neue Mitarbeitende oder Aushilfen müssen vor Arbeitsbeginn eingewiesen werden.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Je nach Lagerbereich und Tätigkeit kann das Tragen von Sicherheitsschuhen, Helmen oder Handschuhen vorgeschrieben sein. Die Auswahl der PSA richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und muss regelmäßig auf Zustand und Passform überprüft werden. Wer ohne PSA arbeitet, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch das Team.
  • Verantwortung und Kontrolle: Vorgesetzte sind verpflichtet, die Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Nur so entsteht eine Sicherheitskultur, die von allen mitgetragen wird.

Eine offene Fehlerkultur, in der Mitarbeitende auf Gefahren hinweisen dürfen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen, trägt wesentlich zur Sicherheit bei. So werden Risiken früh erkannt und können gemeinsam beseitigt werden – bevor es ernst wird.

Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung bei Regalanlagen

Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung bei Regalanlagen

Eine fundierte Risikoanalyse ist das A und O, wenn es um die Sicherheit von Regalanlagen geht. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen und hilft, potenzielle Gefahren systematisch zu erkennen, bevor es zu Zwischenfällen kommt. Der Gesetzgeber verlangt, dass jede Gefährdungsbeurteilung individuell auf die konkreten Bedingungen im Betrieb zugeschnitten wird – Standardlösungen reichen hier nicht aus.

  • Erfassung aller relevanten Einflussfaktoren: Dazu zählen etwa die Art der gelagerten Güter, die Nutzungshäufigkeit der Regale, die eingesetzten Arbeitsmittel sowie die räumlichen Gegebenheiten. Auch saisonale Schwankungen oder besondere Betriebsabläufe müssen berücksichtigt werden.
  • Bewertung der ermittelten Risiken: Nach der Identifikation werden die Risiken hinsichtlich Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadensschwere bewertet. Hierbei empfiehlt es sich, praxisnahe Szenarien durchzuspielen, um Schwachstellen aufzudecken.
  • Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen: Auf Basis der Bewertung werden konkrete Maßnahmen definiert. Diese müssen dokumentiert, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden – zum Beispiel nach Umstrukturierungen oder bei neuen Lagertypen.
  • Einbindung der Beschäftigten: Mitarbeitende, die täglich mit den Regalen arbeiten, sollten aktiv in die Analyse einbezogen werden. Sie kennen die Praxis und können wertvolle Hinweise auf bislang übersehene Risiken geben.
  • Nutzung von Musterdokumenten und digitalen Tools: Spezielle Vorlagen und Online-Assistenten erleichtern die strukturierte Erfassung und Verwaltung der Gefährdungsbeurteilung. So bleibt die Dokumentation nachvollziehbar und jederzeit aktuell.

Eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Sie sorgt dafür, dass Veränderungen im Betrieb zeitnah erkannt und die Sicherheit der Regalanlagen dauerhaft gewährleistet bleibt.

Praktische Unterstützung und hilfreiche Ressourcen für Betriebe

Praktische Unterstützung und hilfreiche Ressourcen für Betriebe

Betriebe stehen bei der Umsetzung von Arbeitssicherheit an Regalanlagen nicht allein da. Es gibt eine Vielzahl von praxisnahen Tools und Informationsquellen, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben deutlich erleichtern und gleichzeitig Zeit sparen.

  • Digitale Gefährdungsbeurteilung: Online-Plattformen wie die GefBU-Online oder branchenspezifische Sicherheitsportale bieten interaktive Checklisten, automatische Erinnerungen an Prüftermine und Vorlagen für die Dokumentation. Das minimiert Fehlerquellen und sorgt für eine lückenlose Nachverfolgbarkeit.
  • Informationsmaterial der DGUV: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung stellt kostenfreie Broschüren, Merkblätter und Praxishilfen zur Verfügung. Besonders hilfreich sind die regelmäßig aktualisierten FAQ-Bereiche und Praxisbeispiele, die auf konkrete Fragestellungen eingehen.
  • Schulungsangebote und E-Learning: Viele Berufsgenossenschaften und Fachverbände bieten Online-Seminare, Webinare und Lernmodule speziell zur Regal- und Lagersicherheit an. Diese Formate lassen sich flexibel in den Arbeitsalltag integrieren und sind auch für kleinere Betriebe geeignet.
  • Digitale Meldeverfahren: Mit modernen Online-Systemen können Unfälle, Beinaheunfälle oder Schäden an Regalen unkompliziert gemeldet und ausgewertet werden. Das vereinfacht die gesetzlich geforderte Dokumentation und fördert eine offene Sicherheitskultur.
  • Fachberatung und Vor-Ort-Checks: Externe Experten – etwa von den Berufsgenossenschaften oder spezialisierten Ingenieurbüros – unterstützen bei der Beurteilung komplexer Regalanlagen, führen Prüfungen durch und geben konkrete Handlungsempfehlungen.

Durch die Nutzung dieser Ressourcen gewinnen Betriebe nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch wertvolle Impulse für die Optimierung ihrer Lagerprozesse. Wer digitale und persönliche Unterstützung kombiniert, ist klar im Vorteil – und kann sich auf das Wesentliche konzentrieren: einen sicheren und effizienten Betriebsablauf.

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FAQ: Sicherheit und Vorschriften bei Lagerregalen

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Nutzung von Lagerregalen im Betrieb?

Für die sichere Nutzung von Regalanlagen im Betrieb sind insbesondere die DGUV Regel 108-007, die DGUV Informationen 208-043 und 208-020 sowie die Lastenhandhabungsverordnung maßgeblich. Diese Regelwerke enthalten verbindliche Vorgaben zu Konstruktion, Betrieb, Prüfung und Wartung von Lagerregalen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, diese Vorschriften einzuhalten und regelmäßig entsprechende Prüfungen zu dokumentieren.

Welche technischen Maßnahmen erhöhen die Sicherheit an Regalanlagen?

Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen zählen standsichere Regalaufbauten, eine deutliche Kennzeichnung der zulässigen Belastung (Fach- und Feldlast), Absturz- und Durchschubsicherungen, Anfahrschutz bei Flurförderzeugverkehr und ausreichend breite Verkehrswege. Regale sollten dem Lagergut angepasst und regelmäßig auf Schäden inspiziert werden.

Wie werden Beschäftigte wirksam vor den Gefahren im Lager geschützt?

Beschäftigte müssen mindestens einmal jährlich dokumentiert unterwiesen werden – unter Berücksichtigung branchenspezifischer Gefahren und realer Vorfälle aus dem betrieblichen Alltag. Darüber hinaus ist das Tragen vorgeschriebener persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhe oder Helme Pflicht, sofern es die Gefährdungsbeurteilung vorsieht. Vorgesetzte sind für die Kontrolle verantwortlich.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung für Lagerregale erforderlich?

Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Basis für alle weiteren Schutzmaßnahmen im Betrieb. Sie hilft, potenzielle Risiken systematisch zu erkennen, individuelle Schutzmaßnahmen festzulegen und die Sicherheit im Lager kontinuierlich zu verbessern. Moderne Tools und Mustervorlagen unterstützen bei der regelmäßigen Aktualisierung und Dokumentation dieser Beurteilung.

Welche Hilfsmittel und Ressourcen unterstützen Betriebe bei der Einhaltung der Vorschriften?

Betriebe können auf digitale Checklisten, Online-Tools zur Gefährdungsbeurteilung, Informationsmaterialien der DGUV, branchenspezifische E-Learning-Angebote sowie externe Fachberatungen zurückgreifen. Mit digitalen Meldeverfahren lassen sich Schäden und Beinaheunfälle einfach dokumentieren und auswerten. Diese Ressourcen erleichtern die praktische Umsetzung und sorgen für mehr Rechtssicherheit.

Ihre Meinung zu diesem Artikel

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Ich find's gut, dass du das mit den digitalen Tools ansprichst, weil gerade bei vielen verschiedenen Regaltypen und Checklisten sowieso schnell mal was vergessen wird – so kann wenigstens jeder im Team nachschauen und bleibt aufm aktuellen Stand.
Also ich hab mal gelsen das Regale so ab und zu eigentlih garnicht geprüt werden wie mans eigmus machen solll, aber keiner hat was zu den reglermässigen Kontrollen gesagt. Ich glaub wen da jeder immer schaut ob was wackelt oder ne Latte lose ist dann paasiert garnich so schnell was. Bei uns im Betrieb guckt auch nie einer richtig, wird einfach was drauf gestellt und fertig. Da hilft dann auch keine Liste wenn eh keiner macht.

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Zusammenfassung des Artikels

Lagerregale bergen vielfältige Unfallrisiken, die durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Einhaltung gesetzlicher Vorschriften minimiert werden müssen.

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Nützliche Tipps zum Thema:

  1. Regelmäßige Kontrolle und Wartung der Regale durchführen: Überprüfen Sie alle Regalanlagen in festgelegten Intervallen auf Schäden, Überlastung und Verschleiß. Dokumentieren Sie die Prüfungen und sorgen Sie für eine schnelle Instandsetzung, um Unfälle durch defekte Regalteile zu vermeiden.
  2. Zentrale Vorschriften konsequent einhalten: Orientieren Sie sich an den relevanten Regelwerken wie der DGUV Regel 108-007, der DGUV Information 208-043 und der Lastenhandhabungsverordnung. Diese Vorschriften definieren Mindestanforderungen für Aufbau, Nutzung und Prüfung von Regalen – und helfen, Haftungsrisiken zu minimieren.
  3. Technische Schutzmaßnahmen konsequent umsetzen: Sorgen Sie für eine standsichere Montage, installieren Sie Anfahrschutz und Durchschubsicherungen und machen Sie die zulässigen Belastungsgrenzen gut sichtbar. Wählen Sie für jedes Lagergut das passende Regalsystem und achten Sie auf ausreichend breite Verkehrswege.
  4. Organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen etablieren: Schulen Sie alle Mitarbeitenden regelmäßig im sicheren Umgang mit Regalen und statten Sie sie mit geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Sicherheitsschuhen oder Helmen aus. Erstellen Sie Betriebsanweisungen und fördern Sie eine offene Fehlerkultur im Team.
  5. Gefährdungsbeurteilung als fortlaufenden Prozess verstehen: Analysieren Sie regelmäßig die Risiken an Ihren Regalanlagen und passen Sie Schutzmaßnahmen sowie Unterweisungen an veränderte Bedingungen an. Nutzen Sie digitale Tools und externe Beratung, um die Sicherheit im Lager systematisch zu verbessern und die gesetzlichen Vorgaben effizient zu erfüllen.

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