FAQ zur Arbeitssicherheit und Erster Hilfe am Arbeitsplatz
Welche gesetzlichen Pflichten haben Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitssicherheit?
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle relevanten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Erste-Hilfe-Ausstattung, regelmäßige Unterweisungen sowie Schulungen der Mitarbeitenden. Außerdem sind sie verpflichtet, Ersthelfer auszubilden und Gefährdungen kontinuierlich zu minimieren.
Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb vorhanden sein?
Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist in Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitenden mindestens ein Ersthelfer erforderlich. Ab 20 Beschäftigten müssen mindestens 5 % der Belegschaft als Ersthelfer ausgebildet sein.
Welche Erste-Hilfe-Ausstattung sollte vorhanden sein?
Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss mindestens Verbandkästen (gemäß DIN 13157 oder DIN 13169), Augenspülstationen, gegebenenfalls Notfalldecken, Defibrillatoren (AED) und branchenspezifische Hilfsmittel umfassen. Die Materialien sollten regelmäßig überprüft und leicht zugänglich aufbewahrt werden.
Wie oft müssen Mitarbeiterschulungen zur Ersten Hilfe durchgeführt werden?
Mitarbeiterschulungen zur Ersten Hilfe sollten gemäß den gesetzlichen Vorgaben mindestens alle zwei Jahre für Ersthelfer aufgefrischt werden. Zusätzliche Schulungen sind sinnvoll, wenn neue Technologien, Arbeitsprozesse oder spezifische Risiken hinzukommen.
Was ist bei der Dokumentation von Arbeitsunfällen zu beachten?
Jeder Unfall sollte dokumentiert werden, einschließlich Datum, Uhrzeit, Ort, beteiligter Personen, Beschreibung des Vorfalls und ergriffener Maßnahmen. Die Dokumentationen müssen revisionssicher aufbewahrt werden und dienen nicht nur als Nachweis für Versicherungen, sondern auch zur Verbesserung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen.